Wie ich gerade feststellen durfte, bin ich mit meinem Anliegen wohl nicht alleine. Heute habe ich die Abschlussrechnung von Flexstrom für meinen Strombezug vom 01.08.2010 bis zum 31.07.2011 erhalten. Leider war der versprochene Bonus nicht mit aufgeführt.
Nachdem ich direkt bei der Hotline von Flexstrom angerufen habe und mein Anliegen erklärte, wurde ich unhöflich darauf hingewiesen, dass ich doch bitte erst einmal den Vertrag lesen sollte. Dort stände nämlich, dass man nicht nach einem Jahr Bezug den Bonus bekomme, sondern nur, wenn man den Vertrag um ein weiteres Jahr verlängern würde. Selbst nach Suche des entsprechenden Passus konnte ich diesen nicht finden.
Ich schau ja schon über die stille Erhöhung des Strompreises im Laufe des Jahres und den nicht berücksichtigten Bonus von 10kWh pro geschossenem Tor der deutschem Elf in der WM hinweg. Aber die Sache mit dem Bonus will ich geklärt haben.
Meine Forderung an FlexStrom:
Neuberechnung der Schlussrechnung mit Einbezug des versprochenen Bonus.
Firmen-Antwort ausstehend seit 15 Jahren, 15 Tagen und 15 Stunden.
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
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Http://de.reclabox.com/beschwerde/39408-flexstrom-berlin-preiserhoehung-in-der-schlussabrechnung-kein-aktionsbonus#comment77260
2) sowie Kommentare zu dieser am 08.09.11 gelösten Beschwerde:
Http://de.reclabox.com/beschwerde/41096-flexstrom-berlin-drei-mal-unkorrekte-schlussrechnung-bonus-wird-verweigert
3) Http://de.reclabox.com/beschwerde/42444-flexstrom-berlin-bonus-fuer-alle
4) Http://de.reclabox.com/beschwerde/43033-flexstrom-berlin-flexstrom-unserioeser-stromanbieter
5) Verbraucherzentrale Hamburg "Flexstrom muss sich berichtigen"
Http://www.vzhh.de/energie/30195/flexstrom-muss-sich-berichtigen.aspx
6) Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz vom
30.05.2011 "FlexStrom muss Bonus auszahlen - Gericht spricht von "Versuchter Bauernfängerei"
Http://www.verbraucherzentrale-rlp.de/UNIQ131796753823104/link881831A
7) WDR-Fernsehen "Strom: Streit um Preis und Bonus"
Http://www.wdr.de/tv/markt/sendungsbeitraege/2010/0920/04_strom.jsp
8) "Liebe Stromkunden! Unser FlexStrom-Tarifrechner wird überprüft von der Verbraucherzentrale Berlin! "
Http://www.flexstrom-blog.de/2011/07/01/verbraucherzentrale-bonus-urteile-erfahrungsbericht-pressemeldung-kundenmeinung/
9) "Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Berlin vom 15.06.2011
"Vorsicht beim Stromanbieterwechsel - FlexStrom gewährt bei Einjahresvertrag keinen Bonus! "
Http://www.vz-berlin.de/UNIQ131796787424520/link897761A.html
Http://www.strom-magazin.de/forum/board-flexstrom/thread-wie-ihr-den-aktionsbonus-doch-bekommt-1220-page-1.html
Zum Thema der Auslegung der FS-AGB im Hinblick auf den Bonus empfehle ich Ihnen folgendes Urteil, aus dem eindeutig hervorgeht, dass jedem, der nach dem ersten Vertragsjahr gekündigt hat, der Bonus zusteht:
http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&GerichtAuswahl=Landgerichte&Art=en&sid=d4bc917c851e63988d3032f285d38013&nr=14300&pos=0&anz=1
Wichtig bei diesem Urteil ist, dass es sich auf die zwischen Juli 2009 und Juni 2011 gültige Fassung des 7.3 der FS-AGB bezieht. Alle anderen mir bekannten Urteile beziehen sich nämlich auf einen früheren Wortlaut des den Bonus betreffenden Absatzes. Sofern Sie FS nach dem 24.06.2011 auf neue AGB hingewiesen hat, haben Sie diesen hoffentlich fristgerecht widersprochen, da Sie andernfalls den Bonus vergessen können.
Beharren Sie auch auf Ihren anderen Rechten! FS scheint geradezu darauf zu setzen, dass sich die Kunden alles gefallen lassen. Sollte es sich bei der Preiserhöhung um einen Tarifwechsel handeln, würde dies eine Vertragsänderung darstellen, die grundsätzlich nur im gegenseitigen Einverständnis möglich ist. Wenn FS Sie über einen Tarifwechsel nicht informiert hat und Sie diesem nicht zugestimmt haben, ist er unwirksam.
Http://www.ciao.de/FlexStrom_GmbH__Test_8678587
in meinen AGBs von 2010 steht es anders drin unter 7.3:
"Der Bonus entfällt bei Kündigung innerhalb des ersten Belieferungsjahres, es sei denn, die Kündigung wird erst nach Ablauf des 1. Belieferungsjahres wirksam."
Und das liegt in Ihrem Fall ja vor.
MfG
Heinz
Zitat:
"Änderung der AGB FlexStrom ist berechtigt, diese AGB zu ändern oder zu ergänzen.
Die Änderung der AGB wird Ihnen in Textform mitgeteilt. Sie gelten als genehmigt, wenn Sie nicht schriftlich Widerspruch erheben.
Auf diese Folge wird FlexStrom Sie bei der Bekanntgabe besonders hinweisen.
Sie müssen den Widerspruch innerhalb von sechs Wochen nach Bekanntgabe der Änderungen an FlexStrom absenden."
Die geänderten AGB
(z. B. (!): Der Bonus entfällt bei Kündigung innerhalb des ersten Belieferungsjahres, es sei denn, die Kündigung wird erst nach Ablauf des 1. Belieferungsjahres wirksam, d. h. es wird kein Bonus gewährt, wenn der Vertrag vor oder zum Ablauf des ersten Belieferungsjahres beendet wird)
werden demnach nur vertragsrelevant für laufende bzw. bereits angenommene Verträge, wenn FlexStrom den Kunden
a) über die neuen AGB ausdrücklich in Kenntnis setzt
und b) der Kunde diesen nicht fristgerecht widerspricht!
Was steht in Ihren AGB in Nr. 4?
"Vorsicht beim Stromanbieterwechsel
FlexStrom gewährt bei Einjahresvertrag keinen Bonus!" beachten.
Zitat: "Das Unternehmen darf künftig nicht mehr wie bisher mit einer Ersparnis gegenüber dem örtlichen Grundversorger unter Einbeziehung eines Bonus werben, ohne hinreichend deutlich auf die Bedingung für die Bonusgewährung hinzuweisen.
"Wir werden die künftige Gestaltung des Tarifrechners überprüfen. Wenn nicht unübersehbar auf die mehr als einjährige Laufzeit, also in der Regel mindestens zwei Jahre, als Voraussetzung für den Bonus hingewiesen wird, werden wir erneut einschreiten.
Außerdem werden wir auch die
B e t r e i b e r
von
P r e i s v e r g l e i c h s s e i t e n
zu entsprechender Transparenz auffordern" kündigt Susanne Nowarra, Juristin in der Verbraucherzentrale an..." (Endes des Zitats)
Zitat:
"Bei Ärger mit dem Versorger, etwa wegen Rechnungen oder Bonuszahlungen, blieb Kunden bislang nur eine Beschwerde bei der Bundesnetzagentur oder der Gang vors Gericht. Bis zur Klärung können dann allerdings Jahre vergehen.
Die Schlichtungsstelle soll nun auch eine außergerichtliche Einigung ermöglichen, in der Regel soll das für den Verbraucher kostenlose Verfahren nicht länger als drei Monate dauern..."
Http://www.n-tv.de/ratgeber/Schlichtungsstelle-soll-helfen-article4615711.html