Am 30.09.2011 erhielt ich von ExtraEnergie eine Mail mit einer Preiserhöhung um ca. 1/3 zum 1.1.2012, versteckt in einer drei Seiten langen Mail im vorletzten Absatz. Auf Rückfrage zu meiner Preisgarantie erhielt ich einen Auszug aus den AGB Paragraph 1.9 als Rechtfertigung der Preiserhöhung.
Zum einen war der Auszug aus den AGB falsch zitiert bzw. entsprach nicht den AGB an meinem Vertrag. Ich erhielt auch nie eine Änderung der AGB per Mail oder Brief. Außerdem widerspricht die Preiserhöhung dem Paragraph 6.8 der AGB, in der es heißt
„Bei Tarifen mit einer Preisgarantie wird der Preis für die Laufzeit der Preisgarantie nicht verändert mit Ausnahme von Änderungen des gesetzlichen Umsatzsteuersatzes. [. ]“
Auf der ersten Seite ist eindeutig die Preisgarantie von 24 Monaten angeführt, die in den ersten 12 Monaten kostenfrei ist und danach 0,005 €/kWh kostet. Ich halte sowohl die unbillige Preiserhöhung um 1/3 als auch die Begründung der Preiserhöhung mit AGB Paragraph 1.9 für unzulässig. Nach fehlender Reaktion auf eine Mail habe ich heute per FAX eine Frist für die Klärung dieser Diskrepanz bis 13.10.2011 gesetzt.
Fazit
Sollte ExtraEnergie sich nicht innerhalb der Frist dazu äußern, werde ich mich an die Verbraucherzentrale wenden. Zumindest werde ich nicht bis zum Ende Oktober warten, bis ich von der Sonderkündigung wegen Preiserhöhung Gebrauch mache.
Diese Beschwerde schreibe ich, damit auch andere Kunden auf diese versteckte Preiserhöhung aufmerksam werden. Das fatale ist, dass ExtraEnergie den Abschlagbetrag laut Mail nicht ändert und somit erst Ende 2012 das schlimme Erwachen für viele Kunden kommen wird.
Meine Forderung an ExtraEnergie:
Erfüllung des Vertrages
Antwort auf die Beschwerde vom 05.10.2011
Sehr geehrter Kunde,
vielen Dank für Ihren Eintrag.
Einige unserer Tarife umfassen eine Preissicherheitsvariante wie eine Preisgarantie, eine Preisfixierung oder aber eine Energiepreisgarantie. Je nach vereinbartem Tarif gewähren unsere Preissicherheitsvarianten gewisse Preisbestandteile, wie Steuern, Abgaben sowie Netznutzungsentgelte während der vereinbarten Vertragslaufzeit. Die für Ihren Tarif gültigen Regeln entnehmen Sie bitte Ihren Vertragsunterlagen sowie Ihren AGBs.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre prioenergie
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Im übrigen: Jedermann kann sich bei der Wettbewerbszentrale über einen Wettbewerbsverstoß beschweren. . .
Http://www.wettbewerbszentrale.de/de/beschwerdestelle/hinweise/
Liebe Energieanbieter: Pacta sunt servanda (wörtlich: „Verträge sind einzuhalten.“) ist das Prinzip der Vertragstreue im öffentlichen und privaten Recht!
Vergleiche zum Beispiel:
Stiftung Warentest "Versteckte Preiserhöhungen von Flexstrom: Nur mit Zustimmung"
Http://www.test.de/themen/umwelt-energie/meldung/Versteckte-Preiserhoehungen-von-Flexstrom-Nur-mit-Zustimmung-4179019-4179022/
Priostrom, Priogas, Hitgassowie sowie Hitstrom sind meines Wissens Marken der ExtraEnergie GmbH. Zu dem einen oder anderen gibt es hier in der Reclabox schon ähnliche Beschwerden. . .
Http://de.reclabox.com/beschwerde/42588-extraenergie-neuss-hitenergie-wieso-kommen-die-damit-durch
Http://de.reclabox.com/beschwerde/41890-extraenergie-neuss-strom-widerruf
Http://de.reclabox.com/beschwerde/41341-extraenergie-neuss-preiserhoehung-bei-hitstrom-extraenergie-nicht-rechtens
Http://de.reclabox.com/beschwerde/38171-extraenergie-neuss-unfaire-methoden-beim-stromversorgerwechsel
Http://de.reclabox.com/beschwerde/38143-extraenergie-neuss-abzocke-durch-preiserhoehung-trotz-preisfixierung-fa-hitstrom
Http://de.reclabox.com/beschwerde/37878-extraenergie-neuss-meines-erachtens-versteckte-preiserhoehung-von-hitstrom
Auf der Internetseite der Bundesnetzagentur heißt es u. a. Zitat:
"Seit dem 13.7.2005 ist die Bundesnetzagentur, neben den Landesregulierungsbehörden, für die Regulierung der Elektrizitäts- und Gasmärkte zuständig.
Der Verbraucherschutz ist der Bundesnetzagentur ein wichtiges Anliegen.
Deshalb stellt sie ein breites Informationsangebot für die Elektrizitäts- und Gaskunden zur Verfügung.
Insbesondere bietet die Bundesnetzagentur Endkunden, die allgemeine Informationen zu den Elektrizitäts- und Gasmärkten wünschen
oder
die Schwierigkeiten mit Ihrem Netzbetreiber oder Energielieferanten haben, Hilfe an. Kontakt zum Verbaucherservice. . . " (die Kontaktdaten stehen im folgenden Link)
Http://www.bundesnetzagentur.de/cln_1932/DE/Verbraucher/VerbraucherServiceEnergie/KontaktZumVerbraucherservice/KontaktVerbraucherservice_node.html
Vielleicht werde ich ja positiv überrascht.
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In Bezug auf Ihr Anliegen teilen wir Ihnen folgendes mit. Mit unseren priogas Tarifen bieten wir Ihnen 12 Monate eine kostenlose Preisgarantie. Um Ihnen auch nach Ablauf der kostenlosen Preisgarantie eine Preissicherheit zu gewähren, zahlen Sie für jedes folgende Belieferungsjahr 0,5 cent/kWh. Dies garantiert Ihnen die jeweils im Folgejahr gültigen Preise.
Wir werden zum 01.01.2012 den Arbeitspreis von 0,0428 cent/kWh auf 0,0655 cent/kWh erhöhen. Zuzüglich zu dieser Preiserhöhung zahlen Sie 0,5 cent/kWh zum neuen Arbeitspreis. Dies garantiert Ihnen dann den gültigen neuen Arbeitspreis.
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Das bedeutet einen Preisanstieg für mich von 666 EUR auf 1013 EUR (mit Kosten für die Preisgarantie, sonst 950 EUR). Der Gesamtpreis ist damit um 43% gestiegen und der Arbeitspreis um 53%. Und das, obwohl auf der ersten Vertragsseite eindeutig eine Preisgarantie von 24 Monaten steht.
Davon abgesehen haben sie in der Mail beim Arbeitspreis Cent mit Euro verwechselt.
Wir haben Ihr Anliegen an unsere Beschwerdeabteilung weitergeleitet. Diese wird den Vorgang nun überprüfen und sich gegebenenfalls mit Ihnen bzw. dem Anbieter in Verbindung setzen.
Das ist sehr erfreulich, weil ich hier auch schon andere Kommentare gelesen habe.
Viel Erfolg!
Http://www.eg-factory.de/index.php?article_id=68
Artikel "Stiftung Warentest fordert für Tarifrechner Kontrolle der Bundesnetzagentur" beachten
Zitat:
"Als Konsequenz aus den Manipulationsvorwürfen gegen das Vergleichsportal Verivox soll die Bundesnetzagentur Tarifrechner im Internet kontrollieren.
Das verlangt Hubertus Primus, Chefredakteur der Zeitschrift "test" im ZDF-Wirtschaftsmagazin "WISO",..."
Http://www.zdnet.de/news/41556723/stiftung-warentest-fordert-fuer-tarifrechner-kontrolle-der-bundesnetzagentur.htm
Ich für meinen Teil habe die Reißleine gezogen und auf den Bonus verzichtet, um so schnell wie möglich den Laden zu verlassen.
Denn wer sagt mir, ob ich um den Bonus nicht auch noch hätte kämpfen müssen? Mit einem Vertragspartner, der meines Erachtens die Geschäftsbedingungen (AGB) nicht einhält, sowie meines Erachtens die einschlägigen §§ des BGB missachtet und meines Erachtens zu seinem geschriebenen Wort (Vertrag) nicht steht, wollte ich nichts mehr zu tun haben - auch wenn ich tatsächlich auf meine Rechte verzichtet habe, indem ich feige den "Schwanz" eingezogen habe.
(Ich habe sehr oft "meines Erachtens" geschrieben, da es sich um meine persönliche Meinung handelt und ich nicht weiß, wie nachtragend der ehemalige Vertrags"partner"ist.)
TGA news "Minimaler Anstieg der EEG-Umlage in 2012"
Zitat:
"Die sogenannte EEG-Umlage steigt ab dem 1. Januar 2012 um 0,062 Ct/kWh, von aktuell 3,530 ct/kWh auf 3,592 ct/kWh."
Http://www.tga-fachplaner.de/Newsarchiv/2011/10/Minimaler-Anstieg-der-EEG-Umlage-in-2012,QUlEPTMzMzYzMiZNSUQ9MTA4NDcx.html
Zitat:
"Bei Ärger mit dem Versorger, etwa wegen Rechnungen oder Bonuszahlungen, blieb Kunden bislang nur eine Beschwerde bei der Bundesnetzagentur oder der Gang vors Gericht. Bis zur Klärung können dann allerdings Jahre vergehen.
Die Schlichtungsstelle soll nun auch eine außergerichtliche Einigung ermöglichen, in der Regel soll das für den Verbraucher kostenlose Verfahren nicht länger als drei Monate dauern..."
Http://www.n-tv.de/ratgeber/Schlichtungsstelle-soll-helfen-article4615711.html
gestoßen, die als Anleitung dienen könnten:
http://de.reclabox.com/beschwerde/43863-gold-gas-grosshabersdorf-ungerechtfertigte-forderung-m-vorsaetzlich-falscher-datenerhebung
http://de.reclabox.com/beschwerde/43458-stromio-duesseldorf-stromio-meine-belastungsgrenze-ist-erreicht
www.strom-magazin.de/forum/board-flexstrom/thread-wie-ihr-den-aktionsbonus-doch-bekommt-1220-page-1.html
Die Beschwerdeführer hatten bereits nach 10-15 Tagen nach jeweiligen „Einschreiben“ die Fälle positiv abschließen können und hatten Rückerstattungen erhalten (Erstere sogar mit Zinsen und Bearbeitungsgebühren). Wohl wegen ihrer schnellen Reaktion, den unmissverständlichen Formulierungen ihrer Forderungen und der scharfen Vorgehensweisen. Ich glaube, bei gleichem Vorgehen, müsste das bei den meisten hier geschilderten Beschwerden sicher zum Erfolg führen. Ich habe sogar mit einem Beschwerdeführer telefoniert. Er hat mich davon überzeugt, wie einfach es ist, sich zu wehren, wenn man es genau so macht und nicht von der Linie abweicht. Ich werde ab sofort auch nur noch so gegen ungerechtfertigte Forderungen und Preiserhöhungen vorgehen.
Nicht warten, bis bis sich die Versorger melden oder bewegen. Kein E-Mail-Verkehr und keine Telefongespräche mit den Versorgern führen. Sich nicht vertrösten lassen. Keine Preiserhöhungen akzeptieren, egal wie diese begründet werden. Meine und die Erfahrungen der meisten Geschädigten zeigen, dass Warten rein gar nichts, bzw. das Gegenteil bringt (siehe die vielen gleich lautenden Beschwerden hier in der ReclaBox, bei denen die Beschwerdeführer zum Teil über Monate warten).
Wenn die Forderungen begründet sind, bewiesen werden können und somit rechtens scheinen, so gibt es nur einen korrekten und schnellen Weg: „Einschreiben mit Rückschein oder Übergabeeinschreiben“ an den Versorger senden und darin unmissverständlich den Sachverhalt schildern und die Forderungen benennen (keine „Bitte“, sondern „ich fordere bis xx. xx. xxxx, dass _____, andernfalls werde ich ohne weitere Mitteilung den Rechtsweg bestreiten“). Die ReclaBox nur als Unterstützung und zur Information für andere Geschädigte zuschalten.
* Zählerdaten selber ablesen und übermitteln (Eingangsbestätigung verlangen)
* Abrechnung verlangen bis xx. xx. xxxx (max. 10 Tage).
* Ist die Abrechnung schon eingetroffen, sofort widersprechen (ggf. Unbilligkeitseinwand BGB § 315)
* Ist keine Abrechnung eingegangen, diese selber erstellen
* Allen Preiserhöhungen und den Preisen allgemein sofort widersprechen (BGB § 315)
* Die eigene Forderung deutlich formulieren (z. Bsp. korrekte Abrechnung, Rückzahlung, usw.)
* Bei Überzahlung 5% Zinsen ab Überzahlung verlangen.
* Frist setzen (max. 10 Tage) für die Erfüllung der Forderungen
* Hausverbot ggf. erteilen um mögliche Versorgungsunterbrechung zu vermeiden
* Erklären, was passiert, wenn die Frist nicht eingehalten wird (= Klageandrohung).
* Zahlung immer unter „Vorbehalt ohne Anerkennung einer Rechtspflicht“ tätigen.
* Keine Mahnung verfassen oder Aufschub gewähren.
* Nach Ablauf der gesetzten Frist ohne weitere Mitteilung sofort den Rechtsweg bestreiten.
Fristsetzung nur mit Datum – nicht „sofort“ oder „innerhalb von 2 Wochen“, sondern exakten Tag nennen, an dem die Frist abläuft. Bei jedem Schriftverkehr ohne „Einschreiben“ eine Eingangsbestätigung innert 24h verlangen.
Kommen danach vom Versorger Informationsschreiben, Anrufe, Erklärungsversuche, Mahn-, Klage- oder Sperrandrohungen (bei Sperrandrohung sofort Hausverbot erteilen). Diese einfach ignorieren und noch mal kurz Standpunkt mitteilen. „Leider kann ich Ihre Stellungnahme nicht berücksichtigen, wird meine Forderung bis xx. xx. xxxx nicht vollumfänglich erfüllt, so werde ich, wie in meinem Einschreiben vom xx. xx. xxxx erklärt, ohne weitere Mitteilung den Rechtsweg bestreiten“. Sollte ein Mahnbescheid vom Versorger kommen, sofort widersprechen und Rechtsbeistand holen.
Wichtig:
Unter dem Jahr immer die Zählerstände aufzeichnen (min. ¼-jährlich). Zählerstände nur im Beisein ablesen lassen. Haben Sie die Zählerdaten, so können Sie ganz einfach, aufgrund der Zähler- und der Vertragsdaten, selber eine Rechnung erstellen (beschleunigt die ganze Sache ungemein). Bei Preiserhöhungen werden die Zählerstände meistens geschätzt – natürlich zu Ungunsten des Kunden. Also keine Schätzungen akzeptieren.
Um Überzahlungen zu vermeiden, einfach unter dem Jahr ein Schreiben verfassen, dass sich das Verbrauchsverhalten signifikant geändert habe und dadurch die monatlichen Abschlagszahlungen neue auf xx. xx festzulegen ist. Zu diesem Zweck die laufende Einzugsermächtigung aufkündigen und eine neue Einzugsermächtigung mit neuem Abschlagsbetrag mit senden. Hinweis, dass bei widerrechtlicher Abbuchungen eine Bearbeitungsgebühr von € 20.00 für jede Rückbuchung anfallen. Um zu hohen Nachforderungen zu entgehen, die Abschlagszahlungen immer nahe am tatsächlichen Verbrauch festlegen. Besser ist es die Abschlagszahlungen tiefer anzubringen und den fehlenden Betrag auf ein separates Konto einzahlen um zur Abschlussrechnung genügend Liquidität zu halten.
Gute Hinweise und Berechnungen finden Sie auch unter den Kommentaren von „Melanie“ und „Markus“ (= Suchfunktion von ReclaBox), beim „Bund der Energieverbraucher“ und bei den „Verbraucherzentralen der Länder“
Die Schlichtungsstelle nur in unklaren Forderungen bemühen, bei unstrittigen Forderungen (betrifft fast alle Reklamationen) gleich mit Anwalt und Klage drohen. Der Versorger darf dann die Gebühren übernehmen.
Interessante Links zum Thema:
www.welt.de/finanzen/article2037653/So_wehren_sich_Verbraucher_gegen_die_Gaspreise.html
www.energieverbraucher.de/de/site/Preisprotest/site__1702/
www.kontra-gaspreis-lilienthal.de/was%20beachten.html
www.verbraucher.de/energie/index.html
www.wdr.de/tv/monitor/sendungen/2011/1027/eeg.php5
www.daserste.de/plusminus/beitrag_dyn~uid,rnn6uyd828wygt9v~cm.asp
www.strom-magazin.de/gasmarkt/verbraucherzentrale-rwe-2011-kunden-sollen-sich-wehren_26218.html
bi-energieprotest.de/index2. php? option=com_content&task=view&id=274&pop=1&page=0&Itemid=2
www.monopole.de/Erdgas-Gas-BGB-315-BGH-Preis-Urteile.html
www.johannafeuerhake.de/Preisprotest
Dies ist keine Rechtsberatung. Keine Garantie auf Richtigkeit. Gegebenenfalls nehmen Sie sich einen auf Energierecht spezialisierten Rechtsbeistand.
Fazit: Preiserhöhung trotz angegebenen 24 Monaten Preisgarantie ist ein neuer Winkelzug der Energielieferanten. Ich kann nur allen raten, so etwas im Vorfeld durch schriftliche Zusicherung abzusichern oder aber mit einem Rechtsstreit zu rechnen. Ich hatte keinen Nerv auf eine gerichtliche Auseinandersetzung.
Immerhin ist die Hotline immer freundliche gewesen. Da hatte ich schon andere.
Es sieht zwar aus wie ein harmloses imageförderndes Werbematerial (Kundenservice - immer für Sie da; Clever im Haushalt Energie sparen, etc.). Aber Vorsicht! Während im Anschreiben weder eine Kundennummer o. ä. und schon gar nichts von einer Preiserhöhung steht, tickt die Bombe auf Seite 2 unten (unter schön abgebildeten Gaskunden-Models und "preiswert, sicher, zuverlässig und Infos zur weltweiten Gasproduktion und -verbrauch) : Ihre neuen Konditionen (bei mir über 600 Euro mehr als bislang! ).
Die meisten werden dieses Schreiben als Werbung entsorgt haben.
Die bittere Erkenntnis über diesen "Trojaner" wird mit der nächsten Abrechnung kommen.
Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat den Fall aufgegriffen und sucht weitere Geschädigte.
"Oberlandesgericht Hamm kippt vage Strom- und Gaspreis-Klauseln: Preiserhöhungsankündigung per E-Mail unwirksam"
Http://www.vz-nrw.de/UNIQ133322462123089/link958431A.html
www.wdr.de/tv/markt/sendungsbeitraege/2012/0305/06_energielieferanten.jsp