Ich habe im Mai dieses Jahres ein Handy bei eFox bestellt und damit auch bezahlt.
Ende Juni habe ich vom Zoll ein Schreiben bekommen, dass die Ware sich in vorübergehender Verwahrung befindet. Anfang September bekam ich vom Zoll die Information, dass das Handy aus Sicherheitsgründen, wegen gefälschter Gütesiegel nicht in Deutschland eingeführt werden darf und zurück gesendet wurde.
Seitdem werde ich von eFox bezüglich der Rückerstattung des Kaufpreises hingehalten.
Bestell-/Kundennummer: 17N45364UY654591A
Meine Forderung an Omens INT'L (HONGKONG) CO:
Erstattung des Kaufpreises in Höhe von
Firmen-Antwort ausstehend seit 15 Jahren, 23 Tagen und 9 Stunden.
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
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"Sie stimmen zu, dass Sie willigen darin ein, dass die Rechtmittel bei Efox-shop gemäß geeignet Gesetz aufgrund jeglichen Bedrohungen unzureicheichend wäre, und dass Efox-shop.com der effektiver Vertragserfüllung oder der Unterlassungsverfügung, oder beides zusteht, außerdem die Schadenersatz Efox-shop.com nach der Rechtegültigkeit auch mit notwendiger Auslagen, die jegliche Schlichtung inklusive oder ohne Begrenzung, Anwaltskosten entschädigen sollte.
Keine Berechtigung oder Rechtsschutz bei Efox-shop.com werden jeglich, in der Rechtegültigkeit oder Billigkeit inklusive oder ohne Begrenzung, Unterlassungsverfügung, Schadenersatz, Anwaltskosten und andere Kosten ausgeschlossen."
Alles klar?
http://www.berlinberry.de/Nutzungsbedingung.htm
„Sie haben das Recht innerhalb von 14 Tagen durch eine schriftliche Mitteilung (z. B. Fax, E-Mail) vom Kaufvertrag zurückzutreten. Die Frist beginnt spätestens mit dem Erhalt der Ware. Die Rücksendung hat per Einschreiben und als Geschenk zu erfolgen.“
Hat der Satz seine Richtigkeit? Ich verschenke die bezahlte Ware.
Wer klärt einen Anfänger auf?
Für Sie ist das unglücklich gelaufen. Hoffe, der finanzielle Schaden hält sich in Grenzen.