Die Fa. Saarlouiser Inkassobüro erhebt wegen einer Rückerstattung einer versehentlich geleisteten Doppelzahlung eine Bearbeitungsgebühr von 20 €. Auf meine telefonische Nachfrage teilte mir Frau F. mit: "Das ist Ihr Pech, Sie müssen halt nächstes mal besser aufpassen, was Sie überweisen".
Als Rückerstattung erhielt ich einen Scheck der Volksbank Saar-West. Auf meine telefonische Nachfrage teilte mir diese mit, dass Schecks kostenlos sind.
Meine Forderung an Saarlouiser Inkassobüro Günter Florange:
Erstattung der 20 € Bearbeitungsgebühr
Firmen-Antwort ausstehend seit 15 Jahren, 23 Tagen und 8 Stunden.
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
kommentare und trackbacks 12
Schlimm, wenn man schusslig ist.
1. Sie haben irgendwo eine Rechnung nicht bezahlt.
2. Sie haben selbst auf eine Mahnung nicht reagiert.
3. Danach haben Sie Post vom Inkassobüro bekommen.
4. Nun reagieren Sie endlich und überweisen das Geld.
5. Vor lauter Schusseligkeit überweisen Sie den Betrag doppelt.
6. Doppelt bezahlter Betrag wird zurückerstattet, aber das Inkassobüro will dafür 20 Euro Bearbeitungsgebühr.
Wenn ich das jetzt alles in der richtigen Reihenfolge aufgelistet habe, dann frage ich mich, worüber Sie sich beschweren?
Hätten Sie ihre Rechnung gleich bezahlt und nicht erst auf die lange Bank geschoben, dann wäre Ihnen einiges erspart geblieben.
Ergo: Selber schuld.
Beschwerde ist noch nicht gelöst.
Beschwerde ist noch nicht gelöst.
Beschwerde ist noch nicht gelöst.
Beschwerde ist noch nicht gelöst.
Ich habe einen gleich gelagerten Fall.
Eine Arztpraxis beauftragt für die Zahlungsabwicklung einen Dienstleister, was durchaus üblich ist.
Dieser hat ebenfalls eine Doppelzahlung von mir erhalten und mit 15 € Gebühren und einem Scheck über den Restbetrag die Doppelzahlung regeln wollen.
Ich bin in Mahnstufe 0, es hat also keine weitere Zahlungsaufforderung außer der Rechnung gegeben.
Was tun?
Ich halte das für eine Abzocke, da Doppelzahlungen Kosten allenfalls im einstelligen Cent Bereich verursachen, wenn diese automatisiert rücküberwiesen werden.
Auch einen Scheck auszustellen, zeugt von der Hoffnung des Dienstleisters, dass nicht alle Menschen diesen Scheck einlösen, mal vom Wertstellungsgewinn ganz abgesehen.
das war der Versuch zu beschreiben, dass die Rechnung innerhalb von 2 Tagen bezahlt wurde. Kein Verzug. Also fristgerecht bezahlt, aber leider versehentlich doppelt.
Automatisiert sollte heißen, durch Rücküberweisung, ob als Sammler oder einzeln.
Warum sollte hier ein Scheck ausgestellt werden müssen?
VG
Vielen Dank für Deine Antwort!
VG