Nach fristgerechter Ablesung und zweifachem Telefonat ohne Ergebnis erwarte ich, nachdem über zwölf Wochen verstrichen sind, immer noch eine Rückzahlung über mehrere hundert Euro und habe daher heute ein Einschreiben mit meiner Forderung, einer Frist (Datum) und einer Androhung gerichtlicher Schritte weggeschickt. Die ReclaBox hat mit sehr dabei geholfen.
http://de.reclabox.com/beschwerde/42767-stromio-duesseldorf-firma-verzoegert-endabrechnung
Meine Forderung an Stromio:
Abrechnung und Rückzahlung
Antwort auf die Beschwerde vom 22.09.2011
Sehr geehrter Herr Ostkirchen,
vielen Dank für Ihren Eintrag.
Ihr Anliegen möchten wir gern persönlich mit Ihnen besprechen und werden Sie noch heute kontaktieren.
Nochmals vielen Dank für Ihre Geduld und entschuldigen Sie bitte die entstandenen Unannehmlichkeiten.
Freundliche Grüße
Ihr Stromio Kundenservice
kommentare und trackbacks 9
Wunder gibt es nicht. Scheinbar ist der Druck auf Onkel stromilein so groß geworden, dass er nun doch, zumindest zeitweise, seine Geldbörse öffnet.
Bleiben Sie konsequent, nur so kommen Sie möglicherweise an Ihr Geld.
Je schneller, desto besser! Viel Glück
Ganz einfach!
was soll daran halb illegal sein, wenn man das zu viel gezahlte Geld, das Stromio nicht mehr herausrücken will, einfach zurück bucht? Diesen Beitrag verstehe ich nicht. Stromio hat geliefert. Ist klar. Aber auch ich habe geliefert und zwar wesentlich mehr, als Stromio Strom.
Und wenn man sich monatelang weigert, mir mein Geld zurückzugeben (was man sich vorher als zinsfreies Darlehen ergriffen hat), dann ist es doch mehr als Rechtens, diese Differenz wieder auszugleichen. Sind Sie Mitarbeiter von Stromio?
Für den Fall, dass der Beschwerde durch das Unternehmen nicht abgeholfen wird, hat das Unternehmen die Gründe schriftlich oder elektronisch darzulegen und auf das Schlichtungsverfahren nach § 111b EnWG hinzuweisen.
Gegenstand des Beschwerdeverfahrens beim Unternehmen können insbesondere Beanstandungen zum Vertragsabschluss oder zur Qualität von Leistungen des Unternehmens, die den Anschluss an das Versorgungsnetz, die Belieferung mit Energie sowie die Messung der Energie betreffen, sein.
Die Vorschrift des § 111a EnWG ist seit dem 04.08.2011 anwendbar, da zu diesem Zeitpunkt das novellierte EnWG in Kraft getreten ist.
Für den Fall, dass der Einigungsversuch mit dem Unternehmen erfolglos bleiben sollte, kann sich der Verbraucher unmittelbar mit seinem Anliegen an die Schlichtungsstelle wenden.
Die Schlichtungsstelle Energie vermittelt ab 01.11.2011 in Streitfällen zwischen Verbrauchern und Energieversorgungsunternehmen bzw. Messstellenbetreibern (§ 111b EnWG).
Das Verfahren vor der Schlichtungsstelle Energie ist für den Verbraucher kostenfrei.
Die Schlichtungsstelle Energie erreichen Sie unter dem folgenden Kontakt:
Schlichtungsstelle Energie e. V.
Friedrichstraße 133
10117 Berlin
E-Mail: infoschlichtungsstelle-energie.de
Internet: www.schlichtungsstelle-energie.de