Ich bekam die Endabrechnung Gas von der Eon-Avacon vom 30.06.2011 und da wurde ein Zählerstand von 45403 zugrunde gelegt, der "rechnerisch ermittelt" wurde. Ich habe eben gerade den aktuellen Zählerstand abgelesen und bin fast umgefallen.
Ich habe jetzt aktuell mal 45230 auf dem Gas-Zähler. Damit verringert sich auch mein Guthabenbetrag. Ich finde das wirklich eine Frechheit, dass der von mir abgelesene Zählerstand von 45108,061 vom 30.06.2011 nicht als Berechnungsgrundlage genommen wurde.
Bestell-/Kundennummer: VKNR:242052469161
Meine Forderung an E.ON Avacon:
Verwendung des korrekten, von mir pünktlich zum 30.06.2011 zugesandten Zählerstandes und eine korrigierte Endabrechnung
Antwort auf die Beschwerde vom 20.09.2011
es tut uns sehr leid, dass Sie sich über uns ärgern mussten. Grundsätzlich müssen wir die Endabrechnung mit einem vom Netzbetreiber rechnerisch ermittelten Zählerstand erstellen, sofern uns kein tatsächlich abgelesener Zählerstand vorliegt. In Ihrem Fall ist uns ein Fehler bei der Erfassung Ihres rechtzeitig übermittelten Zählerstandes unterlaufen, wodurch dieser nicht bei Rechnungserstellung berücksichtigt wurde. Bitte entschuldigen Sie dies vielmals.
Mittlerweile wurde Ihre Endabrechnung korrigiert und an sie versandt. Wir hoffen, dass wir diese Angelegenheit nun zu Ihrer Zufriedenheit erledigen konnten.
Beste Grüße
Ihr E. ON Vertrieb
kommentare und trackbacks 6
Bei der nächsten Jahresabrechnung wird dann erheblich weniger Gas abgerechnet, als tatsächlich verbraucht wurde. Und das bei 30% höheren Preisen.
Insgesamt zahlen Sie also auch viel weniger für Ihr Gas.
Allerdings habe ich von denen Geld zurück zu bekommen. Kann ich denn der Endabrechnung offiziell widersprechen?
Ich habe mich da gestern schon per E-Mail beschwert und eine neue korrekte Endabrechnung gefordert.
Es ist wirklich eine Unverschämtheit. Ich hatte die Heizung gar nicht an in dem Versorgungszeitraum.
Lg
Peggy