Trotz Zusicherung von FlexStrom habe ich nach einem vollen Jahr Stromzahlung keinen Neukundenbonus in Höhe von 120,-- € erhalten!
Erst wurde mir der Bonus versprochen, jetzt wird er nicht ausbezahlt!
Meine Forderung an FlexStrom:
Zahlung meines Neukundenbonusses in Höhe von120,-- €
Firmen-Antwort ausstehend seit 15 Jahren, 53 Tagen und 17 Stunden.
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
kommentare und trackbacks 39
Beschwerde ist noch nicht gelöst.
Beschwerde ist noch nicht gelöst.
"Vorsicht beim Stromanbieterwechsel
FlexStrom gewährt bei Einjahresvertrag keinen Bonus!" beachten.
Zitat: "... Das Unternehmen darf künftig nicht mehr wie bisher mit einer Ersparnis gegenüber dem örtlichen Grundversorger unter Einbeziehung eines Bonus werben, ohne hinreichend deutlich auf die Bedingung für die Bonusgewährung hinzuweisen.
"Wir werden die künftige Gestaltung des Tarifrechners überprüfen. Wenn nicht unübersehbar auf die mehr als einjährige Laufzeit, also in der Regel mindestens zwei Jahre, als Voraussetzung für den Bonus hingewiesen wird, werden wir erneut einschreiten.
Außerdem werden wir auch die
B e t r e i b e r
von
P r e i s v e r g l e i c h s s e i t e n
zu entsprechender Transparenz auffordern," kündigt Susanne Nowarra, Juristin in der Verbraucherzentrale an. . . . " (Endes des Zitats)
www.vz-berlin.de/UNIQ131213884004939/link897761A.html
www.vzhh.de/energie/30195/flexstrom-muss-sich-berichtigen.aspx
2) Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz vom
30.05.2011 "FlexStrom muss Bonus auszahlen
Gericht spricht von "Versuchter Bauernfängerei":
http://www.verbraucherzentrale-rlp.de/UNIQ131471414932704/link881791A.html
3) http://www.test.de/themen/umwelt-energie/meldung/Gericht-entscheidet-gegen-Flexstrom-Versuchte-Bauernfaengerei-4204145-4204147/
4) http://www.test.de/themen/umwelt-energie/meldung/testde-warnt-vor-Flexstrom-und-Teldafax-Leser-geben-rote-Karte-4170161-4170164/
5) www.vzhh.de/energie/127088/Flexstrom_AG_Buxtehude_2011.pdf
6) Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Berlin vom 15.06.2011
"Vorsicht beim Stromanbieterwechsel
FlexStrom gewährt bei Einjahresvertrag keinen Bonus! " beachten.
Zitat: "Die Verbraucherzentrale hat die Firma daher wegen der mangelnden Aufklärung über die Bonusvoraussetzungen in ihrem Tarifrechner verklagt – erfolgreich, denn in der mündlichen Verhandlung vor dem Landgericht Berlin hat FlexStrom die Klage heute anerkannt.
Das Unternehmen darf künftig nicht mehr wie bisher mit einer Ersparnis gegenüber dem örtlichen Grundversorger unter Einbeziehung eines Bonus werben, ohne hinreichend deutlich auf die Bedingung für die Bonusgewährung hinzuweisen. . . " (Endes des Zitats)
www.vz-berlin.de/UNIQ131213884004939/link897761A.html
Beschwerde ist noch nicht gelöst.
Leider aber diese Firma will es nicht anders.
MfG
Beschwerde ist noch nicht gelöst.
Es soll kein Mensch mehr auf solche Methoden hereinfallen! Die Zusage der Firma Flexstrom: Der Neukundenbonus wird nach einem Jahr erstattet, ist nicht eingehalten worden und wird mir auch nicht ausbezahlt. Achtung an Alle!
siehe auch hier: http://de.reclabox.com/beschwerde/37519-flexstrom-berlin-aktionsbonus-verweigert-unmoeglicher-umgang-mit-kunden
Freundliche Grüße, Jörg Fenner
Da mein Vertrag noch die alten AGB von 2.2 2010 hat, lasse ich es gerichtlich per Anwalt verhandeln, denn mit dieser "netten" Firma kann man nichts im Guten tätigen, leider, meine Geduld ist nun am Ende!
Http://de.reclabox.com/beschwerde/39408-flexstrom-berlin-preiserhoehung-in-der-schlussabrechnung-kein-aktionsbonus#comment77260
2) sowie Kommentare zu dieser am 08.09.11 gelösten Beschwerde:
Http://de.reclabox.com/beschwerde/41096-flexstrom-berlin-drei-mal-unkorrekte-schlussrechnung-bonus-wird-verweigert
3) Http://de.reclabox.com/beschwerde/42444-flexstrom-berlin-bonus-fuer-alle
Beschwerde ist noch nicht gelöst.
www.strom-magazin.de/forum/board-flexstrom/thread-wie-ihr-den-aktionsbonus-doch-bekommt-1220-page-1.html
Http://www.ciao.de/FlexStrom_GmbH__Test_8678587
Beschwerde ist noch nicht gelöst.
Guck mal. die machen einfach sorglos weiter!
Den vorab schützenden Beitrag habe ich mit 6* bewertet.
Hoffentlich bekommt auch mal der kleine Bürger recht!
Liebe Grüße an alle Menschen da draußen, lasst Euch nicht besch.
Es soll kein Mensch mehr auf diese Masche hereinfallen!
Mit freundlichen Gruß
Stiftung Warentest-Artikel vom 17.02.12 "Flexstrom verklagt ehemalige Kunden: Schlichtung gerät zum Bumerang"
www.test.de/themen/umwelt-energie/meldung/Flexstrom-verklagt-ehemalige-Kunden-Schlichtung-wird-zum-Bumerang-4332919-4332921/
.. ich würde in den nächsten Tagen / Wochen / Monaten immer wieder die Internetseite der Verbraucherzentrale - z. B. von NRW - aufrufen, in der Suchoption "Flexstrom" eingeben und nachlesen, welche Neuigkeiten es bezüglich "Bonus" gibt. Da der Anspruch auf die Bonuszahlung erst in drei Jahren verjährt, ist hier keine Eile geboten.
www.vz-nrw.de/UNIQ133067395229023/L01212A36135381A1004601A527261/link1004461A.html
Habe das Gerichtsurteil gewonnen! Es ist endgültig und unanfechtbar durch das Amtsgericht Kaufbeuren AZ: 6C 1582/11 getätigt worden! (Es galten damals noch die alten AGB´s)
Ich habe so daran geglaubt, dass ich Recht bekomme und danke allen, die dies bewirkt haben, den Richter, meiner Anwältin und dem lieben Gott.
Auf jedem Fall freue ich mich sehr.
Dies ist keine gute Werbung für Flexstrom, hätten sie gleich den Bonus ausbezahlt, hätten sie sich diesen Imageverlust ersparen können!
Habe das Gerichtsurteil gewonnen! Es ist endgültig und unanfechtbar durch das Amtsgericht Kaufbeuren AZ: 6C 1582/11 getätigt worden! (Es galten damals noch die alten AGB´s)
Ich habe so daran geglaubt, dass ich Recht bekomme und danke allen, die dies bewirkt haben, den Richter, meiner Anwältin und dem lieben Gott.
Auf jedem Fall freue ich mich sehr.
Dies ist keine gute Werbung für Flexstrom, hätten sie gleich den Bonus ausbezahlt, hätten sie sich diesen Imageverlust ersparen können!
In Freude
euere Barbara Ranftl
Habe das Gerichtsurteil gewonnen! Es ist endgültig und unanfechtbar durch das Amtsgericht Kaufbeuren AZ: 6C 1582/11 getätigt worden! (Es galten damals noch die alten AGB´s.)
Ich habe so daran geglaubt, dass ich Recht bekomme und danke allen, die dies bewirkt haben, den Richter, meiner Anwältin und dem lieben Gott.
Auf jedem Fall freue ich mich sehr.
Dies ist keine gute Werbung für Flexstrom, hätten sie gleich den Bonus ausbezahlt, hätten sie sich diesen Imageverlust ersparen können.
In Freude, euere Barbara Ranftl
herzlichen Glückwunsch!
Und an X. 99.
woher diese Gewissheit?
Ich denke, da lohnt es mal drüber nachzudenken, wie viele Kunden tatsächlich erfolgreich den Klagweg gehen, .
und dann gegenzurechnen, wie hoch der Profit von FlexStrom bei den Hunderttausenden ist, die entweder für 1 Jahr wegen der ausbleibenden Boni bei gleichzeitiger Tarifanhebung (nach ca. 3 Mon.) oder bei Verbleib bei FlexStrom wegen des hohen Tarifes im zweiten Vertragsjahr Durchschnittspreise zahlen, die denen der Grundversorger in nichts nachstehen, im Gegenteil. .
Ich denke, angesichts der Millionenbeträge sind die paar (sauer erkämpften) Hunderttausend doch verzischt, bevor die Sektkorken, die Mundt und Co. knallen lassen, den Boden wieder erreicht haben!
Jörg Fenner
In diesem Zusammenhang möchte ich Immanuel Kant zitieren: "Es herrsche Gerechtigkeit, die Schelme in der Welt mögen auch insgesamt daran zugrunde gehen. "
Kennen Sie den Artikel des Bundes der Energieverbraucher "Die Schnäppchenfalle"?
Http://www.energieverbraucher.de/de/Energiebezug/Strom/News__1094/
Zitat: "Die negativen Margen bringen die Billiganbieter in eine wirtschaftliche Schieflage, aus der sie sich nach Ansicht des Bundes der Energieverbraucher teilweise durch sehr fragwürdige Geschäftspraktiken zu retten versuchen:
- Die Vertragsbedingungen werden unklar formuliert.
- Der Jahresbonus wird nicht an alle Kunden ausgezahlt.
- Kurz nach Vertragsschluss verkündet der Versorger exorbitante Preiserhöhungen.
- Das Unternehmen bucht häufig ohne Rücksprache deutlich überhöhte Abschlagszahlungen ab.
- Eine zugesicherte Preisgarantie wird in vielen Fällen nicht eingehalten. Kunden, die dies nicht akzeptieren, erhalten die Kündigung.
- Das Unternehmen schaltet Inkassobüros ein, um Verbraucher einzuschüchtern.
- Auf Verbraucherbeschwerden reagiert das Unternehmen einfach nicht. "
aber ich habe nie daran gezweifelt, dass diese bzw. derartige Aussagen (zumindest einige von ihnen) auf FlexStrom zutreffen, eher im Gegenteil. Allerdings habe ich (m. E. berechtigte) Zweifel an der Aussage, dass Flexstrom in Kürze Insolvenz würde anmelden müssen.
Wie oben bereits angesprochen, fußt meine Ansicht darauf, dass FlexStrom zwar sehr vollmundige Versprechen macht, die Einlösung jedoch vermittels des zitierten Geschäftsgebarens mehr oder minder geschickt oder frech umgeht und somit durchschnittlich und mittelfristig eine Preisgestaltung hat, die der der Grundversorger entspricht oder gar höher liegt.
Bei geschätzten 400000 Kunden kämen auf diesem Wege schnell Summen bzw. Überschüsse in mehrstelliger Millionenhöhe zusammen, wogegen sich die Beträge für die wenigen hartnäckigen und erfolgreichen Protestkunden und die Aufwendungen zur Abwehr weiterreichender Forderungen wie Trinkgelder ausnehmen dürften.
Demzufolge müssten die Bilanzen eher schwarze denn rote Zahlen ausweisen; so zumindest meine laienhafte Schlussfolgerung.
Siehe auch http://de.wikipedia.org/wiki/FlexStrom
Grüßle, J. F.
Http://www.stromauskunft.de/de/html/service/energienachrichten.html?energienews=6644.flexstrom-zieht-erfolgsbilanz.html
Http://www.atkearney.de/content/presse/pressemitteilungen_practices_detail.php/id/51493/practice/energie
herzlichen Glückwunsch :)
Besteht die Möglichkeit, sobald Ihnen das Urteil im Volltext vorliegt, dieses an den Bund der Energieverbraucher e. V. zu schicken?
Schönen Start in das Frühjahr
Http://www.energie-chronik.de/120108.htm
Https://www.ebundesanzeiger.de/ebanzwww/wexsservlet?page.navid=to_start&global_data.designmode=eb
Https://www.unternehmensregister.de/ureg/search1.1.html;jsessionid=E2961B17F17143271FD2A43E5FC4C1FD.www01-1