Ich hatte folgendes Problem:
Wie immer sind die Mutter-Kind-Parkplätze in Falkensee von Leuten belegt, die keine Kinder haben.
So etwas wird auch nicht kontrolliert, warum auch, wurde mir gesagt.
Also parkte ich auf einen Taxiparkplatz mit Absicht. Nach dem Einkauf ging ich raus und siehe da, ein Strafzettel wegen ordnungswidrigen Parkens.
Der Geschäftsführer sagte: "Selbst Schuld."
ich finde es eine Frechheit, ich gehe dort ab sofort nie wieder einkaufen. In meinen Augen sind die Leute, die dort was zu sagen haben, absolut inkompetent.
Meine Forderung an real,- SB-Warenhaus:
Erstattung der 15,-- € Geldbuße
Firmen-Antwort ausstehend seit 15 Jahren, 56 Tagen und 17 Stunden.
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
kommentare und trackbacks 12
Sie haben sich doch extra auf dem Taxi-Platz gestellt.
2. Frage: Was wollen sie? Vielleicht auch einen Gutschein, ein Blümchen oder Pralinchen?
In anderen Ländern werden Leute wie Sie, die einfach Selbstjustiz üben, mindestens mit dem 50-fachen bestraft.
Übrigens muss man als Mutter mit Kind nicht auf dem Mutter/Kind-Parkplatz parken, man darf auch die normalen Stellplätze benutzen.
Wenn die Leute nicht so viel Anstand haben, diese Parkplätze für Mütter mit Kindern freizuhalten, was willste da machen?
Ich würde ja als Mutter glatt mal neben so einem Auto stehen bleiben und dem Falschparker mal direkt die Meinung geigen. Bringt zwar auch nix, aber besser als das Personal dafür verantwortlich zu machen. ;)
Der Beschwerdeschreiber weiß bestimmt nicht mal zu 100%, dass dort wirklich jemand falsch geparkt hat. Ich denke nicht, er hat an dem Auto auf den Besitzer gewartet.
Denn solche Verkehrszeichen indem unter dem "P" eine Frau mit Kind in der Hand oder mit einem Kinderwagen abgebildet ist, haben nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) keine Gültigkeit, jedoch im hausrechtlichem Rahmen (welches auf Parkplätze von Supermärkte gilt) kann der Betreiber (hier im dies Fall Real,-) als Hausherr darauf bestehen, das diese Eltern-Kind-Parkplätze bestimmungsgemäß genutzt werden, und kann widerrechtliche abstellte Fahrzeuge auf Kosten des Halters abschleppen lassen.
Wird jedoch in der Haus-, Benutzungsordnung oder an der Einfahrt darauf hingewiesen, das die StVO gilt, dann darf auf dem Eltern-Kind-Parkplatz ganz legal ohne Kind darauf parken.
Denn Eltern-Kind-Parkplätze sind ein Service und eine Empfehlung des Betreibers, indem rechtlich keine Anspruch darauf besteht.