Vor über zwei Monaten kaufte ich eine Packung Hamburger-Brötchen im Penny-Markt und entdeckte zu Hause, dass sie angeknabbert war.
Um die Mahlzeit nicht ausfallen zu lassen, fuhr ich zum Markt zurück, tauschte die Packung um und entdeckte dabei einen Karton mit ca. einem Teelöffel Mäusekot.
Da ich vorher schon einmal ein Brot aus der Backstation, das voller Haare war, zurückgebracht hatte, ohne eine Ersatzleistung zu bekommen, erkundigte ich mich beim Gebietsleiter nach einer kleinen Entschädigung, zu der Marktleiter in solchen Fällen befugt sein sollten.
Auch die nächsthöhere Instanz (REWE-Group) blieb mir bis heute eine Antwort schuldig. Kein Kundenservice- Kein Einkauf. Bis heute habe ich Penny-Märkte nicht mehr betreten.
Meine Forderung an PENNY-Markt:
1. Erstattung des Fahraufwandes (z. B. Blumen, Pralinen oder kleiner Einkaufsgutschein) als Geste der Wiedergutmachung 2. Verbesserung der Lebensmittelqualität
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
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Da würde ich selbst mit Gutschein nichts mehr kaufen. Im Gegenteil, da würde ich mal das Ordnungsamt hinschicken.
Dafür, dass es sich um die verbalen Ergüsse eines einsamen Menschen handelt, spricht auch die Tatsache, dass es in Köln rd. 20 Penny-Märkte gibt, der Beschwerdeführer jedoch keine Filiale nennt.
Wie schön, dass Reclaboxer auf solch einen Stuss (Verleumdung, kriminelles Verhalten) immer seltener hereinfallen. Dies muss den einsamen Autor maßlos ärgern.
Zitat: "Na? Was sehen Sie da? RICHTIG! Den Ort, wo der Beschwerdeführer wohnt bzw. der Penny-Markt sich befindet."
Ja watt denn nun? Wo er wohnt? Oder ist es der Penny-Markt Giessener Pforte 31-33, 35440 Linden? Das kann aber nicht stimmen.
Bei einer solchen Beschwerde den eigenen Wohnort bei Reclabox richtig anzugeben, wäre ziemlich dumm, Herr Kopfschüttel.
Hunger gekriegt und trotz innerer Abneigung wieder bei Penny eingekauft? Ist wohl wie mit den Burgern, über die Sie andauernd lästern, aber heimlich in sich hineinstopfen.
Also, wie 3786721 schon aus Ihnen herausgekitzelt hat (wenn Sie richtig gelesen hätten): Es handelt sich um den Penny-Markt Giessener Pforte 31-33, 35440 Linden. Auf der Karte sind Sie als graues Männchen sozusagen auf frischer Tat ertappt. Das erleichtert die Arbeit.
Geschäftsschädigende Verleumdung in 83 Fällen. Denken Sie auch darüber nach, dass bei diesen Firmen sehr viele Mitarbeiter beschäftigt sind, die auf ihren Job angewiesen sind? Na ja, rhetorische Frage, ich weiß, es ist Ihnen egal.
Aber das Ordnungsamt sollte wirklich "erst mal zu Penny" gehen.
Gut, genug der schlechten Witze: Wenn ich ein Geschäft wirklich abstrafen möchte, dann kaufe ich dort nicht mehr ein, denn letztendlich hat das Personal (also Reinigungskräfte UND Verkaufspersonal) dafür zu sorgen, dass das Geschäft sauber ist.
Gutscheine zu fordern etc. finde ich schon etwas fragwürdig.
Nachdem sich nun also herausgestellt hat, dass es sich NICHT um die Penny-Filiale in der Gießener Pforte handelt, müsste der Beschwerdeführer eigentlich jetzt Informationen zu seiner Beschwerde nachliefern. Tut er dies weiterhin nicht, bleiben drei Erklärungen:
a) Das graue Männchen in der Karte zeigt nicht den Ort der Untat, sondern laut "Na klar doch. . . . . " seinen, ääh Instancias Wohnsitz.
b) Instancia hat die Mäusekot-Beschwerde frei erfunden.
c) Instancia wohnt nicht in Linden und hat die Mäusekot-Beschwerde frei erfunden.
Ich tippe auf c.
Das Spiel des Brandstifters mit dem Feuer hat hoffentlich irgendwann mal erhebliche Konsequenzen für ihn.
Noch besser: Er leistet als Buße für seine Rufschädigung vier Wochen freiwilligen Dienst in der PENNY-Filiale. Um die Formalitäten hierfür abzuwickeln, sollte er vorher die Filiale nennen, in der die Maus in den Karton gekackt haben soll.
Beschwerde ist endgültig nicht gelöst.