Ich habe im 2009 einen FlexStrom-Vertrag mit einem Neukunden Bonus von 120,-- € abgeschlossen, Vertragsbeginn 01.01.2010
Laut AGB wird dieser Bonus ausgezahlt, wenn man ein Jahr = 12 Monate FlexStrom-Kunde ist.
Wegen der unverschämten Preiserhöhungen habe ich diesen Vertrag zum Ablauf des ersten Jahres gekündigt und um Bestätigung gebeten, dass mir dieser Bonus mit der Endabrechnung verrechnet wird.
Auf mindestens zehn Aufforderungen per Mail hat Flexstrom nur lapidar mitgeteilt, dass der Neukundenbonus gemäß der AGB nicht ausgezahlt werden kann, da ich angeblich die Voraussetzungen nicht erfüllen würde.
Ich habe es mehrfach begründet, dass die Zahlung im Einklang mit den AGB von FlexStrom steht, aber penetrante Kunden scheinen FlexStrom nur zu nerven, so dass mir per Mail mitgeteilt wurde, dass man mir nunmehr zum dritten und letzten! Mal mitteilen würde, dass kein Anspruch besteht. Natürlich wurde wiederum keine plausible Begründung mitgeteilt.
Ich erwarte eine entsprechende Bestätigung, dass der Neukundenbonus in voller Höhe ausgezahlt wird.
Sofern FlexStrom gar nicht mehr reagiert: Letzte Aufforderung mit Frist von 14 Tagen per Einschreiben mit Zustellungsnachweis und danach Klageeinreichung!
Ich bin rechtsschutzversichert und werde FlexStrom schon klarmachen, dass ich nicht gewillt bin, mich einfach abwimmeln zu lassen.
Bestell-/Kundennummer: Vertragsnummer: 900001169482
Meine Forderung an FlexStrom:
120 €
Firmen-Antwort ausstehend seit 15 Jahren, 71 Tagen und 11 Stunden.
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
kommentare und trackbacks 7
Ja, das ist eine beliebte Taktik einiger Anbieter.
Allerdings gibt es inzwischen zwei Gerichtsurteile, die die Sicht des Stromanbieters nicht teilen und geurteilt haben, dass der Bonus auszuzahlen ist.
Vielleicht hilft ein Hinweis auf ein solches Urteil:
http://www.schuppenfreiabmorgen.de/Temp/Urteil_Flexstrom001.pdf
stromkunde (at) live.de
Das Urteil ist nachzulesen unter:
http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&GerichtAuswahl=Landgerichte&Art=en&sid=d4bc917c851e63988d3032f285d38013&nr=14300&pos=0&anz=1
Dort den Fall schildern.
Verbraucherservice-energie@bnetza.de
Danach Ökostrom mit „OK Power“ Label bestellen.
Beruhigt das Gemüt und das Klima!
Ich wünsche viel Erfolg und gute Nerven!
Http://de.reclabox.com/beschwerde/39408-flexstrom-berlin-preiserhoehung-in-der-schlussabrechnung-kein-aktionsbonus#comment77260
2) sowie Kommentare zu dieser am 08.09.11 gelösten Beschwerde:
Http://de.reclabox.com/beschwerde/41096-flexstrom-berlin-drei-mal-unkorrekte-schlussrechnung-bonus-wird-verweigert
3) Http://de.reclabox.com/beschwerde/42444-flexstrom-berlin-bonus-fuer-alle