Im Zeitraum vom 01.02.2010 bis 31.01.2011 hatte ich einen Versorgungsvertrag (Strom) mit der Stromio GmbH. In der Abschlussrechnung gab es eine Überschneidung (Doppelabrechnung) mit dem Vorlieferanten der Firma FlexStrom von insgesamt 207 kWh (entspricht nach einer detaillierten Aufschlüsselung gegenüber der Stromio GmbH 41,75 Euro). Stromio hat somit eine Versorgungsleistung abgerechnet, die sie nicht erbracht hat und vor Vertragsbeginn am 01.02.2010 lag.
Stromio hat auf meine neun E-Mails nur einmal reagiert. Ich erhielt jeweils zeitversetzt (ca.12- 24 Stunden) eine Eingangsbestätigung per Mail, was darauf hindeutet, dass es sich hierbei nicht um ein automatisiertes Verfahren ("Autoresponder") handelt, sondern die E-Mails offenbar zuvor gelesen wurden, bevor eine Eingangsbestätigung verschickt wurde.
Ich erhielt insgesamt eine Antwortmail, dessen Inhalt nicht auf meine Mails einging und auch keinen Namen eines Sachbearbeiters oder einer Telefon-Durchwahl trug.
Die telefonische Hotline, die in der Rechnung angegeben wird, habe ich in zahlreichen Versuchen für 42 Cent pro Minute tagsüber per Handy zu erreichen und habe es nur einmal geschafft, über die Warteschleife hinaus zu kommen und mit jemanden sprechen zu dürfen.
Mir wurde in der Hotline von Frau K. gesagt, dass sie keine Möglichkeit hat, auf meine Kundendaten zuzugreifen, und die Beschwerde ausschließlich aufnehmen und weiterleiten kann. Auf meine Nachfrage sagte Frau K. "Rechnen Sie mit einer Bearbeitungszeit von 8 bis 10 Wochen." Ich hoffe, ich habe den Namen richtig verstanden, da dieser trotz mehrfacher Nachfrage nicht ganz eindeutig war. Auf meinen gewünschten telefonischen Rückruf warte ich seit dem 30.04.2011.
Für mich gab es somit keine Möglichkeit, mit der Stromio GmbH in Kontakt zu treten, geschweige eine (gegenseitige) Korrespondenz aufzubauen. Nachdem mein erster Widerspruch im März fruchtlos blieb und ich bereits am 13.03.2011 die Schlussrechnung von FlexStrom als Nachweis an Stromio per Mail geschickt habe, habe ich Stromio eine angemessene Frist zur Rückzahlung in Höhe 41,75 Euro eingeräumt. Nach Ablauf habe ich die zu unrecht eingezogenen 41,75 Euro von meiner Hausbank zurück buchen lassen. Es handelt sich dabei um zwei Lastschriften (in Summe 55,31 Euro). Am gleichen Tag habe ich die Differenz von 13,56 Euro an Stromio überwiesen.
Ich habe Rücksprache mit dem Kölner Grundversorger, der RheinEnergie gehalten, die mir bestätigten, dass die Vorlage der Schlussrechnung ausreicht, um eine Korrektur des Zählerstandes vorzunehmen.
Des Weiteren habe ich persönlich bei dem örtlichen Netzbetreiber der Rheinischen NetzGesellschaft mbH (RNG) vorgesprochen, da dieser in der Antwortmail seitens Stromio angeführt wird. Obwohl es bei der RNG kein Publikumsverkehr gibt, konnte ich im Dienstgebäude Maarweg 159-161 in Köln persönlich die Angelegenheit erörtern. Ich habe die Rechnung von FlexStrom und von Stromio im Original vorgelegt. Auch seitens der RNG gab es in meinem Fall nur Unverständnis für das Verhalten der Stromio GmbH. Mir wurde zugesagt, erneut der Stromio GmbH über den branchenüblichen Weg der elektronischen Datenübermittlung der Zählerstand vom 01.02.2010 zu übermitteln.
Ich möchte auch darauf hinweisen, dass sich Stromio weiterhin auf eine Zählerstandschätzung beruft, die in der Schlussrechnung mit "S" gekennzeichnet ist. Einen Nachweis, d. h. hier die Abschlussrechnung von FlexStrom zum 31.01.2010, die somit ein konkreten Zählstand liefert, weigert sich Stromio bis heute anzuerkennen.
Am 14.07.2011 erhielt ich ein Schreiben von TESCHInkasso in Wiehl, die mit dem Einzug der Forderung seitens Stromio beauftragt wurden. Aus der ursprünglichen Forderung wurden nun 110,85 Euro (+ 165,5 %). Es ist für mich das erste Mal, dass ich von einem Inkassounternehmen Post erhalte. Für mich ist es selbstverständlich, dass jedes Unternehmen, welches eine berechtigte Forderung, sprich Rechnung stellt diese umgehend beglichen wird. Umso weniger kann ich in diesem Fall verstehen, dass ein eindeutiger Nachweis seitens der Stromio GmbH nicht anerkannt wird.
Ferner möchte ich darauf hinweisen, dass eine Leistung (hier: Versorgungsleistung) in Rechnung gestellt und EINDEUTIG NICHT erbracht wurde. Ich brauche mich sicherlich nicht weiter darüber auslassen, welche juristischen Tatbestände hiermit gegeben sind.
Ich kann weiterhin alle Leser nur auffordern, in Ihren Stromrechnungen zu kontrollieren, ob es Überschneidungen beim Wechsel des Stromanbieters gibt.
Bestell-/Kundennummer: Kunden-Nr. 1218143 (Vertragskonto), Bestellnummer: 10023061
Meine Forderung an Stromio:
Rücknahme der Forderung (inkl. Mahn- und Inkassokosten), Einstellung des Inkassoverfahrens
Antwort auf die Beschwerde vom 18.07.2011
Sehr geehrter Kunde,
vielen Dank für Ihren Eintrag.
Ihr Anliegen möchten wir gerne persönlich mit Ihnen besprechen und werden Sie in Kürze kontaktieren.
Nochmals vielen Dank für Ihre Geduld und entschuldigen Sie bitte die entstandenen Unannehmlichkeiten.
Freundliche Grüße
Ihr Stromio Kundenservice
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