Drei mal hat der Stromanbieter nun schon seine Schlussrechnung korrigiert und wir korrespondieren seit Anfang Mai miteinander, also seit mehr als zwei Monaten.
Erst hat man während meiner Vertragslaufzeit vom 01.02.2010 bis 31.01.2011 einfach meinen Stromtarif ohne meine Zustimmung in einen teureren geändert und außerdem den zugesagten Bonus von 100 Euro nicht berücksichtigt. Nach mehreren E-Mails und Schreiben mit Fristsetzung wurde dann zwar die Preiserhöhung zurückgenommen, der Bonus aber weiterhin verweigert.
Zusätzlich wurde jetzt außerdem auch noch ein falscher Zahlungsbetrag veranschlagt. Erneut habe ich sodann per Einschreiben Frist gesetzt, um meine berechtigten Ansprüche nach fruchtlosem Ablauf gerichtlich durchsetzen zu können.
Jetzt erhalte ich ein Schreiben vom 27.06.2011, in welchem die Beträge erneut korrigiert werden. Anstatt mir meinen Forderungsbetrag in Höhe von 89,06 € zu überweisen, bittet man mich um eine Überweisung. In Sachen Bonus heißt es lapidar: "Ihr Anliegen bezüglich Ihres Bonus haben wir an unsere Fachabteilung weitergeleitet". Meine Forderung in Höhe von 89,06 € wird einfach ignoriert. Man denkt offenbar, man könne mich so hinhalten.
So geht das natürlich nicht. Mit meinem Einschreiben vom 21.06. hatte ich Frist gesetzt und diese gilt natürlich weiterhin. Nach fruchtlosem Fristablauf werde ich meinen Anwalt bitten, gerichtlich vorzugehen und den Bonus einzufordern.
Seit Beginn dieser Angelegenheit stehe ich in Korrespondenz mit der Abteilung Verkehr, Nachhaltigkeit und Energie des Verbraucherzentrale Bundesverbandes in Berlin, mit dem Verbraucherservice Energie der Bundesnetzagentur und mit Verivox. Aus meiner Sicht ist es wichtig, dass man ein solches Geschäftsgebaren nicht einfach toleriert und sich mit allen verfügbaren Mitteln zur Wehr setzt. Notfalls auch auf dem Klageweg. Verträge und Vertragsbedingungen müssen von allen Seiten eingehalten werden. Ich werde hier weiter von meinen Erfahrungen berichten.
Es gibt zu dem Thema einige Veröffentlichungen von Verbraucherzentralen und der Stiftung Warentest im Internet. Hier ein paar entsprechende Links:
http://www.vzhh.de/energie/30195/flexstrom-muss-sich-berichtigen.aspx
http://www.test.de/themen/umwelt-energie/meldung/Gericht-entscheidet-gegen-Flexstrom-Versuchte-Bauernfaengerei-4204145-4204147/
http://www.verbraucherzentrale-rlp.de/UNIQ130952054406099/link881781A.html
Bestell-/Kundennummer: 900001155918
Meine Forderung an FlexStrom:
Zahlung meiner Forderung in Höhe von 89,06 € zum Abschluss der Angelegenheit
Firmen-Antwort ausstehend seit 15 Jahren, 110 Tagen und 16 Stunden.
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
kommentare und trackbacks 13
Übergeben Sie den Tatbestand der Staatsanwaltschaft Berlin.
Http://de.reclabox.com/beschwerde/39806-flexstrom-berlin-flexstrom-verweigert-bonusauszahlung#comment76625
Http://de.reclabox.com/beschwerde/39408-flexstrom-berlin-preiserhoehung-in-der-schlussabrechnung-kein-aktionsbonus#comment77260
"Vorsicht beim Stromanbieterwechsel
FlexStrom gewährt bei Einjahresvertrag keinen Bonus!" beachten.
Zitat: "Die Verbraucherzentrale hat die Firma daher wegen der mangelnden Aufklärung über die Bonusvoraussetzungen in ihrem Tarifrechner verklagt – erfolgreich, denn in der mündlichen Verhandlung vor dem Landgericht Berlin hat FlexStrom die Klage heute anerkannt.
Das Unternehmen darf künftig nicht mehr wie bisher mit einer Ersparnis gegenüber dem örtlichen Grundversorger unter Einbeziehung eines Bonus werben, ohne hinreichend deutlich auf die Bedingung für die Bonusgewährung hinzuweisen." (Ende des Zitats)
www.vz-berlin.de/UNIQ131213884004939/link897761A.html