Sehr geehrte Damen und Herren,
am 27.06.2011 Montag um 18:27 wollte ich mit dem Zug von Glöwen nach Berlin-Jungferheide fahren. Ich hatte einen Rückflug nach München um 20:50, Flug-Nr. AB6205 gebucht. Da der Zug ausfiel und kein Ersatzzug eingesetzt wurde, ist mir ein Schaden in Höhe von € 208,99 entstanden. Ich musste ein neues Rückflugticket bezahlen.
Ich bitte um Erstattung.
Mit freundlichen Grüßen
Hedwig Hafez
Meine Forderung an Deutsche Bahn:
208,99 €
Firmen-Antwort ausstehend seit 15 Jahren, 110 Tagen und 22 Stunden.
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
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Im Übrigen kann die Bahn hier keine außergewöhnlichen Umstände geltend machen. Bei technischen Problemen gibt es Ausnahmen nur bei versteckten Fabrikationsfehlern, Sabotageakten oder terroristischen Handlungen. Das dürfte hier wohl kaum vorgelegen haben.
Die Bahn muss also bei solchen Problemen eine Lösung finden (z. B. Schienenersatzverkehr), ansonsten hat Frau Hafez Anspruch auf eine Ausgleichszahlung.
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Hier können Sie Ihre Auslagen geltend machen.
Ich persönlich habe meine Fahrkarte erstattet bekommen, weil der Zug ausgefallen war und ich mit dem Taxi 70km fahren musste.
Beschwerde ist gelöst.