Ich habe von Flexstrom ein Strompaket mit 2400 kWh gekauft. Dazu gab es noch eine "Neukundenbonus" über 100 €. Laut der Vertragsbestätigung vom 1.10.09 kostet der Mehrverbrauch 0,249 € pro kWh und die Grundgebühr 1,99 € pro Monat. Den Vertrag habe ich dann zum Ablauf der Mindestvertragsdauer von einem Jahr gekündigt, da die Konditionen des Folgevertrages unverschämt hoch waren (fast teurer als der Grundversorger).
Bei der Endabrechnung wurde ein Mehrverbrauch von 735 kWh angegeben, aber zu einem erhöhten Preis in Rechnung gestellt, obwohl ich nie einer Preiserhöhung zugestimmt habe. Laut obigen Vetragsbedingungen ergibt sich eine Nachzahlung von 183,02 €. Abgebucht wurden jedoch 289,87 €. Somit habe ich 106,85 € zu viel bezahlt. Des weiteren wurde der Neukundenbonus nicht angerechnet.
Ich verweise in diesem Zusammenhang auf das mittlerweile rechtskräftige Urteil Az. 12 O 76/10 KfH vom Landgericht Heidelberg.
Den Betrag von 289,87 € habe ich rückbuchen lassen und dann erstmals abzüglich des Neukundenbonus (100 €) 189,87 € überwiesen. Die versteckte Preiserhöhung ist mir leider erst danach aufgefallen.
Flexstrom stellt nun eine Forderung ihv. 100 €. Dem Gegenüber steht meinerseits eine Forderung ihv. 106,85 € und der Verzicht von Flexstrom den Neukundenbonus zurückzuverlangen.
Bestell-/Kundennummer: Rechnungsnummer: 931354
Meine Forderung an FlexStrom:
106,85 € Rückzahlung + Verzicht auf die Forderung von 100 €
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Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
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Bonus:
Http://www.vzhh.de/energie/109659/flexstrom_gegen_verivox.aspx
Preiserhöhungen untergeschoben:
Http://www.vzhh.de/energie/30195/flexstrom-muss-sich-berichtigen.aspx
Http://de.reclabox.com/beschwerde/39806-flexstrom-berlin-flexstrom-verweigert-bonusauszahlung#comment70713
Http://de.reclabox.com/beschwerde/39395-flexstrom-berlin-aktionsbonus-120-euro-nicht-ausgezahlt-zaehlerstand-falsch#comment68594
2) www.test.de/themen/umwelt-energie/meldung/Gericht-entscheidet-gegen-Flexstrom-Versuchte-Bauernfaengerei-4204145-4204147/
Beachten Sie die Artikel der Stiftung Warentest (googeln):
„Flexstrom: Gericht untersagt Trickserei“,
„Gericht entscheidet gegen Flexstrom: „Versuchte Bauernfängerei“
und
den Artikel der Verbraucherzentrale Hamburg "Flexstrom verbiegt Kundenrechte"
www.vzhh.de/energie/30195/flexstrom-verbiegt-kundenrecht.aspx
Bei Ihnen kommen die früheren AGBs zur Anwendung, da Flexstrom keine schriftlichen Mitteilungen über die Änderungen mehr versendet hat.
Das gilt auch für die vom 20.04.2011.
Die aktuellen AGBs sind insofern interessant, weil nun deutlich ausgeführt wird, was vorher so nicht verstehbar war. (Siehe Gerichtsurteile)
War wohl ein armer Wicht, der sich in der deutschen Sprache nicht präzise ausdrücken kann. (Ein Rechtsanwalt mit Migrationshintergrund?) Ob Anerkenntnis einer Rechtspflicht oder nicht ist Firlefanz.
Insofern Glückwunsch!
Schön wäre es, wenn hier der Unterzeichner der jeweiligen Schreiben namentlich genannt werden würde.
Aber Ihr Ansprechpartner ist der Vertreter der AG: Der Vorstand.
Ein seriöses Unternehmen würde zugeben, dass es im Unrecht ist!
Http://de.reclabox.com/beschwerde/39408-flexstrom-berlin-preiserhoehung-in-der-schlussabrechnung-kein-aktionsbonus#comment77260