Am 15. 02. d. J. kaufte ich über das Internet eine Polo Wasserpumpe bei diesem online Versandhändler und ließ die bei meinem Autospezi (Werkstattmeister) einbauen. Im Mai verlor das Fahrzeug wieder Wasser und nach einhelliger Expertenmeinung war die Wasserpumpe wieder defekt.
Ich unterrichtete die Firma darüber und ich bekam per eMail ein Schadesmeldeformular, welches ich ausfüllte und der Rücksendung der Pumpe beilegte. Ab hier begannen die Verzögerungsversuche und Hinhaltemanöver: erst sollte ich nachweisen, dass das Paket abgeschickt wurde, dann war die beigefügte Rechnung mangelhaft, oder man zweifelte die Kompetenz der Werkstatt an. Zum Schluss wurde die Gewährleistung gänzlich abgelehnt mit der Begründung, der Einbau sei nicht fachgerecht vorgenommen worden.
Klassischer Fall eines Unterschlagungsversuchs, denn jetzt muss und wird ein Gericht das Gegenteil feststellen müssen und über den Schadensersatz, weil ich selbständig bin und das Auto zwei zusätzliche Tage nicht nutzen konnte.
Meine Forderung an Wagner Autoteile:
Sofortige Erfüllung meiner Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüche
Antwort auf die Beschwerde vom 21.06.2011
Unser Kunde reklamierte eine defekte Wasserpumpe. Darauf hin sendeten wir ihm das Reklamationsformular das er auch ausgefüllt zurück sendete mit einer Rechnung vom Ausbau unserer Wasserpumpe und dem Verbau einer nicht von uns erworbenen Wasserpumpe. Wir baten den Kunden um eine Rechnung des Einbaus unserer Pumpe, die er aber nicht vorweisen konnte, da diese offenbar nicht fachgerecht montiert wurde. Auf die erneute Aufforderung uns doch bitte eine Einbaurechnung nachzureichen wurden wir vom Kunden beschimpft, daß wir Haarspalterei betreiben und Zeit schinden wollen. Diese Äusserungen sind natürlich absolut lächerlich. Wenn der Kunde unsere Wasserpumpe fachgerecht mit Rechnung hätte montieren lassen, wäre für uns der fachgerechte Einbau bestätigt und die Kosten von unserer Seite natürlich nach Bestätigung eines Materialfehlers übernommen worden. Da eine Wasserpumpe, die mit zu starker Riemenspannung läuft, notgedrungen nach einer bestimmten Zeit den Geist aufgibt, wurde die Reklamation von uns mit der schon erwähnten Begründung abgelehnt.
Wir haben in keinster Weise versucht dem Kunden irgendetwas zu unterschlagen oder ähnliches. Wir haben ca. 4 mal per Mail um eine Einbaurechnung gebeten und wurden dafür vom Kunden noch verspottet. Wir zweifeln in keinster Weise die Kompetenz einer Werkstatt an, jedoch wurde unsere Wasserpumpe offensichtlich nicht in einer Werkstatt verbaut sondern eher auf einem Hinterhof von einer nicht dazu befähigten Person.
kommentare und trackbacks 22
Welch seltsamen Motor haben Sie, bei dem der Riemen für die WAPU keine Spannmöglichkeit hat?
Üblicherweise ist ein Lagerschaden durch überhöhte Riemenspannung von einem Sachverständigen nachweisbar.
Und dann dürfen Sie sich auf mind. vierstellige Kosten gefasst machen.
Viel Vergnügen!
Dann suchen Sie einen Gutachter, der Ihnen das bestätigt und berichten Sie.
Beschwerde ist noch nicht gelöst.
Beschwerde ist noch nicht gelöst.
Im laufenden Verfahren werden grds. keine Kommentare abgegeben!
03.07.2012 | 12:01 Uhr
Der Autor wünscht keine öffentliche Diskussion.