Bei unserer Wolf Gastherme CGW 20/120, die erst vier Jahre alt ist, kommt immer öfter die Störung "Fehler 24 Gasgebläse".
Auf Anfrage bei der Firma Wolf kam dann diese Antwort:
Sehr geehrter Herr Ludwig,
in Ihrer eMail vom 14.06.2011 sprechen Sie den Ausfall des Gebläses an Ihrer Therme an.
Auf elektrische und bewegliche Teile sind zwei Jahre Gewährleistung.
Kulanzregelungen seitens der Fa. Wolf GmbH werden nur bei Überschreitung der Gewährleistungszeit von wenigen Monaten vereinbart. Nach einer Betriebszeit von ca. vier Jahren ist eine Kulanzregelung nicht mehr möglich.
Wir hoffen Ihnen den Sachverhalt dargelegt zu haben und verbleiben
mit freundlichen Grüßen
i. A. Fxxx Hxxx
Es kann doch nicht sein, dass nach dieser kurzen Zeit das Gebläse seinen Dienst versagt, und keinerlei Kulanz gewährt wird. Dieser Fehler scheint ja öfters aufzutreten, wie im Internet-Forum berichtet wird.
Meine Forderung an Wolf:
Klärung des Sachverhalts und eine akzeptable Lösung
Antwort auf die Beschwerde vom 14.06.2011
Sehr geehrter Herr Ludwig,
die Fa. Wolf ist Ihnen im Juni 2011 mit der Übernahme der Materialkosten entgegen gekommen.
Wir hoffen, Ihre Gasbrennwerttherme arbeitet nun störungsfrei.
Mit freundlichen Grüßen
i. V. Sascha Mühl, Wolf Kundenservice
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lt. Wikipedia
Unsere Heizung läuft ca. sechs Jahre. Was mache ich nun?
Heizung wurde 2007 eingebaut.
Warten zur Zeit noch auf Rückruf von Wolf.
Gibt es eine möglichkeit entgegenkommen der Firma?
Fr. Friedrich: wie schauts bei Ihnen aus? Hatte jemand von der Fa. Wolf mit Ihnen Kontakt aufgenommen? Wer trägt die kosten der reparatur?