Ich habe fristgerecht meinen Vodafone Mobilfunkvertrag gekündigt. Eine Bestätigung kam auch bereits sehr schnell via SMS.
Daraufhin habe ich eine Textnachricht erhalten, dass ich eine WAP-Seite öffnen soll und ich den Grund meiner Kündigung etc. dort angeben könne. Dies tat ich nicht.
Nun hat die Nummer 017212723 mehrmals versucht, mich unter einem Telefonanschluss (Festnetz) meiner Eltern zu erreichen. (Wir wohnen im selben Ort.) Allem Anschein nach hat Vodafone diese Rufnummer meiner Eltern aus dem Telefonbuch, da sie selbst gar keine Kunden bei Vodafone sind.
Das ist Telefonterror, was verspricht sich denn diese ominöse Abteilung Kundenrückgewinnung von solchen Anrufen? Ich finde ein solches massives und aufdringliches Verhalten absolut nicht vertretbar und es bestätigt mich in meiner Entscheidung mit der Kündigung bei Vodafone.
Meine Forderung an Vodafone D2:
Stellungnahme zu unerwünschten Werbeanrufen
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
kommentare und trackbacks 7
Wenn nein: teilen Sie den Vorfall der Bundesnetzagentur mit.
Sollte das noch nicht wirken, stellen Sie Strafanzeige.
Vodafone kann noch viel lernen.
Sie haben recht wegen einer Prüfung, ob vielleicht die falsche Rufnummer versehentlich angegeben wurde.
Eine Meldung an die Bundesnetzagentur können jedoch nur die Eltern machen, da diese durch die Anrufe belästigt werden (offensichtlich Cold Calls).
Nach welchem Gesetz jedoch soll Strafanzeige gestellt werden? Welchen Grund sollte es geben?
Die angegebene Rufnummer gehört jedoch einwandfrei zu Vodafone (http://whocallsme.com/Phone-Number.aspx/017212723).
;o)
Er ist schon 18, denn er wohnt nicht mehr bei den Eltern, sondern nur im selben Ort.
Da haben Sie wohl nicht richtig gelesen, aber Hauptsache einen dummen Kommentar abgegeben.
Darf man mit z. B. 16 keine eigene Wohnung haben?
Ganz einfach. Mit 16 kann man keinen Vertrag mit einem Mobilfunkunternehmen abschließen, somit auch nicht kündigen. Dazu benötigt man immer das Einverständnis der Eltern. Nachdem Sacha Fabian geschrieben hat, dass er den Vertrag gekündigt hat, muss es zwingend sein, dass er bereits über 18 Jahre alt ist.
Es gibt aber auch mal wirklich ganz einfache Erklärungen, die man mit etwas Denken erklären kann.
Und ja, man kann natürlich auch bereits mit 16 eine eigene Wohnung haben.