Unser Vertrag mit Stromio lief vom 31.03.2010 bis zum 01.04.2011
Am 27.04.2011 lag die Schlussrechnung von Stromio in der Post. Bei den verbrauchten Kilowattstunden wurden wir letztendlich stutzig und haben recherchiert. Stromio behauptete, dass wir in der Zeit vom 01.04.2010 bis zum 31.03.2011 einen Stromverbrauch von 4020 Kilowattstunden hatten.
Wir haben uns unseren Zählerstand vom 31.03.2010 notiert und aufbewahrt, welcher bei 33019,7 lag. Der Endstand vom 01.04.2011, der auch dem neuen Stromanbieter übermittelt wurde, betrug 36802,9. Diese Daten wurden definitiv auch an Stromio weitergeleitet. Daraus erschließt sich eine Differenz von 3783,2 verbrauchten Kilowattstunden im vergangenen Jahr.
Auf Mails, die aufforderten, dies richtig zu stellen bzw. Zählerendstände zu übermittelten, wurde nicht reagiert und auch Hotlineanrufe waren vergebens. Natürlich wurde Punktgenau zum 11.05.2011 (wie im Schreiben angegeben) der "fällige" Betrag von 42,98 EUR abgebucht.
Ich bin mir nicht sicher, ob es was zur Sache tut, aber wir wurden die ersten beiden Monate kostenlos mit Strom beliefert.
Es werden Maßnahmen ergriffen, falls weiterhin nicht kooperiert wird und keine korrekte Schlussrechnung vorliegt.
Bestell-/Kundennummer: 1261220
Meine Forderung an Stromio:
Eine korrekte Schlussrechnung und eine daraus entstehende Rückzahlung
Antwort auf die Beschwerde vom 30.05.2011
Sehr geehrter Kunde,
vielen Dank für Ihren Eintrag, den Sie vor einiger Zeit vorgenommen haben. Konnten wir Ihre Angelegenheit zu Ihrer Zufriedenheit klären? Dann würden wir uns freuen, wenn Sie den Sachverhalt als gelöst darstellen.
Sofern es weiterhin Anlass zu einer Beschwerde gibt, senden Sie uns doch bitte eine Mail an reklamation@stromio.com - wir nehmen dann unverzüglich Kontakt mit Ihnen auf.
Nochmals vielen Dank für Ihre Geduld und entschuldigen Sie bitte die entstandenen Unannehmlichkeiten.
Freundliche Grüße
Ihr Stromio Kundenservice
kommentare und trackbacks 8
Ob man sich noch wundern sollte, dass kein Fall bekannt ist, in dem diese Abweichungen zu Gunsten des Kunden ausgefallen sind?