Sehr geehrte Damen und Herren,
der Vertragspartner der Fa. Stromio GmbH (mein Schwiegervater) ist Ende Januar 2011 verstorben. Dies habe ich mittlerweile mehrfach sowohl per e-Mail, als auch telefonisch, als auch per Einschreibbrief der Firma Stromio mitgeteilt. Ich habe gleichzeitig darum gebeten, zu klären, wie mit dem Stromabnahmevertrag, der ab 1.2.2011 laufen sollte, zu verfahren sei.
Das zu versorgende Anwesen ist seit dem Todesfall nicht bewohnt. Es gab und gibt bis heute keine Reaktion/Stellungnahme/Aussage der Firma Stromio auf meine Anfragen. Die vereinbarten monatlichen Abschlagszahlungen wurden seit dem 1.2.11 abgebucht, seit April ist jedoch das Konto meines Schwiegervaters gelöscht - keine weiteren Lastschriften werden mehr eingelöst.
Prompt kam eine Mahnung über ausstehenden Zahlungen, verbunden mit der Drohung, den Vertrag zu kündigen - adressiert an den Verstorbenen. Die Abteilung Kundenservice verdient ihren Namen nicht, wenn sie in dieser Art mit ihren Kunden umgeht.
Was kann man tun, damit sich jemand seitens der Stromio GmbH der Angelegenheit widmet? Und nicht nur völlig nichtssagende e-Mail-Empfangsbestätigungen sendet, worin versichert wird, dass der Firma 'mein Anliegen wichtig sei und man sich in jedem Fall darum kümmern werde'.
Bestell-/Kundennummer: Best.Nr.10305502 - Vertragskto. 121534542
Meine Forderung an Stromio:
Vernünftige Antwort von Stromio GmbH
Antwort auf die Beschwerde vom 20.05.2011
Sehr geehrter Kunde,
vielen Dank für Ihren Eintrag, den Sie vor einiger Zeit vorgenommen haben. Konnten wir Ihre Angelegenheit zu Ihrer Zufriedenheit klären? Dann würden wir uns freuen, wenn Sie den Sachverhalt als gelöst darstellen.
Sofern es weiterhin Anlass zu einer Beschwerde gibt, senden Sie uns doch bitte eine Mail an reklamation@stromio.com - wir nehmen dann unverzüglich Kontakt mit Ihnen auf.
Nochmals vielen Dank für Ihre Geduld und entschuldigen Sie bitte die entstandenen Unannehmlichkeiten.
Freundliche Grüße
Ihr Stromio Kundenservice
kommentare und trackbacks 10
Problematisch kann's natürlich noch werden, wenn Sie und Ihre Frau als Erben eingesetzt worden sind. Dann könnte es gut sein, dass Stromio versuchen wird, bei Ihnen das Geld beitreiben zu wollen. In diesem Fall würde ich mir an Ihrer Stelle dann doch einen Anwalt nehmen.
Das Problem war, dass in den Computer-Eingabemasken der Sachbearbeiter nicht vorgesehen war, dass ein Nichtvertragsnehmer den Vertrag kündigt. Damals ging es, glaube ich, mit zwei Briefen und drei Anrufen ab.
Mein Tipp: Hartnäckig bleiben und immer weiter die "Befehlskette" hoch, bis zum Geschäftsführer.
Wenn eine Einzugsermächtigung besteht, unbedingt auch daran denken, die Einzugsermächtigung zu widerrufen.