Ich habe am 31.03.11 einen Apple iPhone 3GS Weiß für 350 € bei eBay verkauft!
Der Käufer sendete mir gleich per paypal das Geld. Habe es dann am 02.04.2011 per Deutsche Post AG bei einer Filiale per EINSCHREIBEN (6,45 € Gebühren) verschickt.
AM 04.04.2011 sehe ich in der ONLINE-SENDUGSVERFOLGUNG, dass es beim Empfänger zugestellt worden ist! ABER OHNE UNTERSCHRIFT - KURIOS!
Der eBay-Käufer bzw. Empfänger schreibt mich am ca. 10.04.2011 an, dass er kein Gerät bis heute empfangen hätte. Ich habe also bei der Hotline der Deutschen Post angerufen und die leiteten eine Nachforschung ein, die soll 21 Tage dauern. Das habe ich auch gleich dem Empfängerngesagt.
AM 04.05.2011 bekomme ich einen Scheck über 31,45 €. OHNE EIN WEITERES SCHREIBEN ODER SO! NUR EBAY & PAYPAL GEBÜHREN SIND SO CA. 30 €. KÄUFER BEKAM EINE RÜCKERSTATTUNG SCHON VON MIR! D. H. ICH HABE WEDER IPHONE NOCH GELD.
AUF DEM AUSLIEFERUNGSBELEG IST DIE UNTERSCHRIFT VOM POSTMITARBEITER. WAS BEDEUTET DAS?
SCHON DAS ZWEITE IPHONE, WAS ICH SCHICKE, GEHT VERLOREN BZW. GESTOHLEN!
Meine Forderung an Deutsche Post:
100% Erstattung!
Firmen-Antwort ausstehend seit 15 Jahren, 172 Tagen und 1 Stunde.
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
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Bei einem Sendungsverlust oder bei Beschädigungen haftet die Deutsche Post gemäß den AGB BRIEF NATIONAL bis zu folgenden Höchstbeträgen: siehe AGB BRIEF NATIONAL.
Einschreiben 25,- EUR
Einschreiben Einwurf 20,- EUR.
Also künftig Sendungen als versichertes Paket versenden.
So haben Sie den maximalen Erstattungsbetrag für ein Einschreiben (25,- EUR Haftungssumme) sowie das bezahlte Porto zurückbekommen.
Da sind Sie leider selber schuld, dass Sie es unterversichert hatten.
Beschwerde ist gelöst.