So wie es vielen anderen auch erging, habe ich am 31.03.11 von meinen Sonderkündigungsrecht aufgrund einer gewaltigen Grundpreiserhöhung zum 1.5.11 Gebrauch gemacht und fristgemäß per Einschreiben meinen Stromvertrag bei Stromio gekündigt und deren Einzugsermächtigung von meinem Konto widerrufen. Trotz dessen wurde heute, am 3.5.11, erneut der regelmäßige Abschlag abgebucht.
Ich hatte extra auf den letzten Tag der Kündigungsfrist gewartet, weil der Kundenservice mir versprach, eine Berichtigung des "Flyers, der unzählige Rechtschreibfehler beinhaltete", zuzusenden. Die Berichtigung, sowie eine Benachrichtigung zum Erhalt meiner Kündigung habe ich jedoch bis heute noch nicht gesehen!
Nach meinem erneuten Anruf heute beim Kundenservice begegnete man mir sehr forsch: "Wenn sie den Betrag zurückbuchen lassen, erhalten sie eine Mahnung-" Und das obwohl ich in meinem Einschreiben die Einzugsermächtigung entzogen habe?
Nun, sehr frech meiner Meinung nach. Man nahm wiedereinmal angeblich meine Daten auf und leite es weiter - wieder vertröstete man mich auf eine Bearbeitungszeit von zwei Wochen, ehe angeblich die Richtigkeit meiner Kündigung geprüft werden würde.
Ich habe jetzt nochmals eine E-Mail an Stromio Kundenservice versandt. Mit Kopien der Kündigung, des Postbeleges und ihres eigenen Prospektes. Des weiteren habe ich sie darüber Informiert, dass ich den Betrag zurück buchen lasse. Ich hoffe wirklich, dass man endlich reagiert und nicht auf Ignoranz schaltet.
Bestell-/Kundennummer: 10131778 /110147974662 / V
Meine Forderung an Stromio:
Bestätigung der Kündigung zum 1.5./ Nachricht an den örtl. Netzbetreiber/ Abschlussrechnung
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
kommentare und trackbacks 4
GANZ WICHTIG:
- Es reicht nicht eine Fristsetzung in einem Internetportal wie diesem hier; damit sind die rechtlichen Formerfordernisse nicht erfüllt!
- Fristsetzung mit Angabe eines Datums - also nicht einfach nur innerhalb von z. B. zwei Wochen, sondern den Tag benennen, an dem die Frist abläuft. Dann Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens und Vollstreckungsbescheid!
Ein Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids ist meines Wissens kostenlos hier erhältlich: www.online-mahnantrag.de.
Die gerichtlichen Kosten des Mahnverfahrens entstehen bereits mit Eingang des Antrages beim Mahngericht: Forderungen unter 900 Euro kosten meines Wissens pauschal 23 Euro.
Wenn man einen Anwalt beauftragt, den Mahnbescheid zu beantragen, betragen die Anwaltskosten für Forderungen unter 300 Euro meines Wissens pauschal 31 Euro.
Diese Kosten werden der Hauptforderung direkt aufgeschlagen und müssen von dem Schuldner getragen werden, wenn die Hauptforderung bekannt ist und er dieser nicht widersprochen hatte.
Eine spätere Antragsrücknahme entbindet den Antragsteller nicht von der Pflicht zu deren Zahlung.
wir möchten Sie bitten, sich unter Angabe ihrer Identnummer (falls über Verivox geordert wurde) unter folgender Mailadresse zu melden und Ihren Fall zu schildern.
peter. reese (at) verivox.de
Wir haben die Zusage, dass alle Beschwerden, die zurecht eingegangen sind, von Verivox bearbeitet werden.
stromio. stop (at) emailn.de