Am 13.11.2010 beauftragte ich die Stromio GmbH zur Stromversorgung im Tarif "Stromio Basic" zum 01.01.2011. Die Konditionen wurden wie folgt vereinbart: Jahresverbrauch 5999 KWh, Grundpreis 18,64 EUR/Monat, Arbeitspreis 18,79 ct/KWh, Bonus 100 EUR, Kostenlose KWh 495 bei monatlicher Abschlagszahlung von 115 EUR, Preisgarantie von zwölf Monaten und einer Mindestvertragslaufzeit von zwölf Monaten. Zu diesem Zeitpunkt waren die Stromio AGBs (Stand 01.08.2010) gültig.
Auf Grund von Verzögerungen erfolgte die Lieferung erst zum 01.03.2011. Hierzu erhielt ich jeweils eine Mitteilung per Brief am 28.12.2010 und 28.01.2011, dass die Anmeldung zur Netznutzung abgelehnt wurde.
Am 07.02.2011 erhielt ich nun die Vertragsbestätigung mit folgenden abweichenden Konditionen: Jahresverbrauch 6500 KWh, Grundpreis 260,07 EUR/Jahr (entspricht 21,67 EUR/Monat), Arbeitspreis 0,1879 EUR/KWh bei einem Abschlag von 133 EUR/Monat und zwölf Monaten Mindestvertragslaufzeit. Ein Bonus, sowie Frei-KWh wurden nicht explizit aufgeführt, lediglich ein Vermerk, dass diese laut Vereinbarung verbrauchsabhängig auf der ersten Jahresrechnung verrechnet werden.
In den AGBs vom 01.08.2010 wird jedoch unter Punkt 3.7 aufgeführt, dass der Bonus in "vereinbarter Höhe" mit der ersten Jahresrechnung verrechnet wird.
Auf Grund des Berichts von AKTE (Sat1) erfuhr ich zudem, dass Stromio den Arbeitspreis trotz angegebener Preisgarantie um 1,646 ct/KWh Brutto auf Grund der EEG-Umlage erhöht hat. Da diese Mitteilung einem Werbeflyer sehr ähnlich sah, wie AKTE berichtete, hatte ich diesen auch zuerst ignoriert, zumal dieses Schreiben am 27.10.2010 einging und ich die Vertragsbestätigung mit den Konditionen erst am 07.02.2011 erhielt. Stromio hätte also die geänderten Konditionen aufführen müssen. So wurde ich als Kunde vom Widerruf innerhalb der gesetzlichen Frist abgehalten, da ich von den vereinbarten Konditionen ausging.
Zudem hatte Stromio inzwischen die AGBs ohne Mitteilung geändert. Jedoch muss eine AGB Änderung mindestens zehn Wochen vorher per Textform angekündigt werden (laut AGB vom 01.08.2010, Punkt 1.3).
Auf Grund der Informationen von AKTE schickte ich am 29.03.2011 eine Kündigung des Vertrags zum Ende der Mindesvertragslaufzeit einen Widerspruch gegen die geänderten AGBs (sowie vorsorglich aller zukünftigen Änderungen), sowie eine Reklamation der abweichenden Konditionen per Einschreiben mit Rückumschlag. Der Rückumschlag ging mit Datum 01.04.2011 ein.
Zusätzlich beschwerte ich mich telefonisch über die geänderten Konditionen auch hinsichtlich der Grundgebühr und des Jahresverbrauchs.
Am 28.04.2011 erhielt ich eine E-Mail vom Stromio Kundenservice, dass die Preise mit der Vertragsbestätigung übereinstimmen, der Bonus und die Frei-KWh verbrauchsabhängig verrechnet werden (hingegen der AGBs vom 01.08.2010), die Änderungen des Preises jedoch auf Grund der Änderung des Jahresverbrauchs entstanden sind, und der Widerspruch gegen die EEG-Umlage nicht anerkannt wird.
Auf meine KÜNDIGUNG zum Ende der Vertragslaufzeit wurde erst gar nicht eingegangen!
In meinem Schreiben waren jedoch folgende Punkte aufgeführt:
- Kündigung zum Ende der Vertragslaufzeit
- Widerspruch gegen die AGB Änderungen vom 01.03.2011 und allen weiteren Änderungen
- Widerspruch gegen eine Verbrauchspreiserhöhung vor Vertragsbestätigung (Schreiben von Stromio am 27.12.2010, Vertragsbestätigung jedoch erst am 07.02.2011 mit o. g. Konditionen)
- Bitte um Bestätigung des zugesicherten Arbeitspreises von 0,1879 EUR/KWh, vereinbarter Bonus von 100 EUR, Frei-KWh von 495 KWh
- Bitte um Zusendung einer schriftlichen Kündigungsbestätigung
Mit freundlichen Grüßen
Jan Welte
Bestell-/Kundennummer: Bestelnummer 10216419 / Vertragskonto 121559498
Meine Forderung an Stromio:
Schriftliche Kündigungsbestätigung, Abschlagssenkung auf 115 EUR wie vereinbart, Korrektur des Arbeitspreis und Grundgebühr wie vereinbart, Auflistung der Boni
Antwort auf die Beschwerde vom 28.04.2011
Sehr geehrter Kunde,
vielen Dank für Ihren Eintrag. Wir bedauern, dass Sie nicht unverzüglich eine Antwort zu Ihrem Anliegen erhalten haben und möchten uns dafür vorab entschuldigen.
Wir haben Ihr Anliegen bereits der zuständigen Fachabteilung zur Prüfung vorgelegt und Sie erhalten innerhalb der nächsten Tage von uns eine Rückmeldung.
Freundliche Grüße
Ihr Stromio Kundenservice
kommentare und trackbacks 6
Beschwerde ist noch nicht gelöst.
Beschwerde ist noch nicht gelöst.
Auch mir verweigert Stromio die Zahlung des Bonus, obwohl sie in den AGB's von 2010 zugesichert war.
Ich werde mich nun an Verivox und die Verbraucherzentrale wenden um wenigstens andere zu warnen.