Ende 2010 wurde der Fahrbahnbelag der Hauptstraße vor meinem Haus erneuert und dabei auch Hausanschlüsse (Kanal, Strom und Gas) neu verlegt. Bei dieser Tätigkeit wurden Straßenbaumaschinen, Verfestiger und Rüttler eingesetzt.
Ein Fenster hat sich durch die davon ausgehenden Erschütterungen abgesenkt und konnte nicht mehr geöffnet werden. Dies teilte ich der Stadtverwaltung Neuss (Bürgermeister) mit, bat um Übernahme der Kosten von 65 EUR der Justage durch den Fensterbauer.
Die Stadtverwaltung stellt sich jedoch auf stur und behauptet, es wurden keine Baumaschinen eingesetzt, die ein Absenken des Fensters verursacht haben.
Meine Forderung an Stadtverwaltung Neuss:
Erstattung der Rechnung von 65 EUR
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