Am 04.10.2010 ist mein Gasanschluss auf Grund einer Heizungsumstellung weggefallen, der Zähler wurde ausgebaut. Die Abmeldebestätigung sowie der Zählerstand wurde laut Aussage des örtlichen Netzbetreibers "Südsachsen- Netz- GmbH" am 10.11.2010 übermittelt.
Seit November 2010 mehrfach per Mail und Fax TeldaFax aufgefordert, mir eine Schlussrechnung zu schicken. Mindestens 30 mal versucht, bei der "Service - Hotline" jemanden zu erreichen, leider vergeblich.
Per Einschreiben setzte ich dann eine Frist bis zum 21.03.2011. Von Teldafax kam keine Rückmeldung. Ein Mahnbescheid mit einer Forderung von 408 € wurde am 04.04.2011 zugestellt.
Heute nun bekam ich vom Amtsgericht ein Schreiben, worin mir mitgeteilt wird, dass Teldafax, vertreten durch einen Anwalt, in Widerspruch geht, und zwar gegen den gesamten Anspruch.
Bestell-/Kundennummer: 3520487
Meine Forderung an TelDaFax:
408,00 € Vorauszahlung Gas (durch monatliche Abschläge)
Firmen-Antwort ausstehend seit 15 Jahren, 179 Tagen und 13 Stunden.
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
kommentare und trackbacks 7
Dass T. diesem Mahnbescheid widerspricht, ist doch völlig klar. Ansonsten hätten Sie sofort einen vollstreckbaren Titel und könnten den Gerichtsvollzieher losschicken.
Nachdem Sie A gesagt haben, sollten Sie jetzt auch B sagen und Klage einreichen. Sonst sind die Paarundzwanzig EURO für den Mahnbescheid weg.
Für die Klage beim Amtsgericht brauchen Sie nicht mal einen Anwalt.
Die Klage wird T. mit Sicherheit nicht erwidern - denn die Sachlage ist völlig klar. Kein Gericht in Deutschland wird Ihre berechtigte Forderung aus 2010 abweisen. Vergessen Sie auch nicht die Zinsen geltend zu machen - die stehen Ihnen auch zu.
Viel Erfolg
Peter
www.strom-magazin.de/forum/board-teldafax-energy/thread-wie-knackt-man-teldafax-994-page-1.html
und
von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg "Netzbetreiber sperren TelDaFax den Netzzugang" mit Musterschreiben und Hinweisen:
www.vz-bawue.de/UNIQ130441225023472/teldafax
2) Auf der Internetseite der Verbraucherzentrale Berlin ist zu lesen:
Zitat:
„Falls keine Rückzahlung erfolgt – was zu erwarten ist, da TelDaFax nun wirklich knapp bei Kasse zu sein scheint – sollte umgehend ein Mahnbescheid beantragt werden. Das ist ein schneller Weg, die Rückzahlung zu erzwingen, bevor die Insolvenz eingetreten ist. Hier muss aber darauf hingewiesen werden, dass Prozess- und gegebenenfalls Anwaltskosten wohl verloren sind, wenn die Insolvenz eingetreten ist. Ein Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids ist übrigens kostenlos hier erhältlich: www.online-mahnantrag.de.“ (Zitatende)
3) GANZ WICHTIG:
- Es reicht nicht eine Fristsetzung in einem Internetportal wie diesem hier; damit sind die rechtlichen Formerfordernisse nicht erfüllt!
- Fristsetzung mit Angabe eines Datums - also nicht einfach nur innerhalb von z. B. zwei Wochen, sondern exakt den Tag benennen, an dem die Frist abläuft.
Die gerichtlichen Kosten des Mahnverfahrens entstehen bereits mit Eingang des Antrages beim Mahngericht: Forderungen unter 900 Euro kosten meines Wissens pauschal 23 Euro.
Wenn man einen Anwalt beauftragt, den Mahnbescheid zu beantragen, betragen die Anwaltskosten für Forderungen unter 300 Euro meines Wissens pauschal 31 Euro.
Diese Kosten werden der Hauptforderung direkt aufgeschlagen und müssen von dem Schuldner (Teldafax) getragen werden, wenn die Hauptforderung bekannt ist und er dieser nicht widersprochen hatte.
Eine spätere Antragsrücknahme entbindet den Antragsteller nicht von der Pflicht zu deren Zahlung.
4) Verbraucherzentrale NRW "Ärger mit Teldafax: Kündigen oder nicht?"
www.vz-nrw.de/UNIQ130296527015825/link861751A.html
de.reclabox.com/beschwerde/39933-teldafax-troisdorf-teldafax-zahlt-kaution-nicht-aus#comment68927
2) die Tedafax-Beschwerde vom 13.05.11, 16.48 Uhr, sowie Kommentare zu "Erfolgreiches Zurückholen meines Guthabens":
de.reclabox.com/beschwerde/39862-teldafax-troisdorf-erfolgreiches-zurueckholen-meines-guthabens