Hiermit beschwere ich mich über die Firma TelDaFax und ihren mangelhaften Service am Kunden. Leider ist eine Verständigung mit der oben genannten Firma nicht möglich, weshalb ich jetzt hier schreibe.
Ende Dezember hat die Firma TelDaFax meine Zahlung des Sonderabschlags in Höhe von 100€ erhalten. Leider ist der Vertrag (Kunden Nr. 4218658) zur Stromversorgung durch Verschulden von TelDaFax zum 01.02.2011 nicht zustande gekommen.
Jetzt versuche ich seit 2 ½ Monaten, mein Geld zurück zu bekommen. Auf je zwei Briefe und E-Mails bekam ich keine Antwort. Bei drei Telefonaten im Abstand von zwei Wochen bekam ich jedes mal den Satz zu hören - "ich gebe es an die Buchhaltung weiter". Auf meine Frage, wann das Geld überwiesen wird, bekam ich keine Antwort. Auch meine Frage, ob sie mir einen Ansprechpartner nennen könnten, der es kann, wurde nur mit einem - "Es gäbe keinen", abgewiesen.
In meinen Augen ist das unseriös und eine Unverschämtheit, mir das Geld nicht innerhalb von 2 ½ Monate zurück zu überweisen.
Bestell-/Kundennummer: 4218658
Meine Forderung an TelDaFax:
Die Rückerstattung des Sonderabschlags in Höhe von 100€
Firmen-Antwort ausstehend seit 15 Jahren, 186 Tagen und 4 Stunden.
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
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www.vz-bawue.de/UNIQ130294394828629/link858811A.html
und:
2) www.test.de/themen/umwelt-energie/meldung/Teldafax-Kunden-in-der-Notversorgung-Retten-was-zu-retten-ist-4223545-4223547/?at=likeCount
3) Auf der Internetseite der Verbraucherzentrale Berlin ist zu lesen:
Zitat:
„Falls keine Rückzahlung erfolgt – was zu erwarten ist, da TelDaFax nun wirklich knapp bei Kasse zu sein scheint – sollte umgehend ein Mahnbescheid beantragt werden. Das ist ein schneller Weg, die Rückzahlung zu erzwingen, bevor die Insolvenz eingetreten ist. Hier muss aber darauf hingewiesen werden, dass Prozess- und gegebenenfalls Anwaltskosten wohl verloren sind, wenn die Insolvenz eingetreten ist. Ein Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids ist übrigens kostenlos hier erhältlich: www.online-mahnantrag.de.“ (Zitatende)
4) Wichtig:
- Es reicht nicht eine Fristsetzung in einem Internetportal wie diesem hier; damit sind die rechtlichen Formerfordernisse nicht erfüllt!
- Fristsetzung mit Angabe eines Datums - also nicht einfach nur innerhalb von z. B. 2 Wochen, sondern exakt den Tag benennen, an dem die Frist abläuft.
Die gerichtlichen Kosten des Mahnverfahrens entstehen bereits mit Eingang des Antrages beim Mahngericht: Forderungen unter 900 Euro kosten meines Wissens pauschal 23 Euro.
Wenn man einen Anwalt beauftragt, den Mahnbescheid zu beantragen, betragen die Anwaltskosten für Forderungen unter 300 Euro meines Wissens pauschal 31 Euro.
Diese Kosten werden der Hauptforderung direkt aufgeschlagen und müssen von dem Schuldner (Teldafax) getragen werden, wenn die Hauptforderung bekannt ist und er dieser nicht widersprochen hatte.
Eine spätere Antragsrücknahme entbindet den Antragsteller nicht von der Pflicht zu deren Zahlung.
5) Hier in der Reclabox haben einige Teldafax-Kunden in der letzten Woche mitgeteilt, ihre ausstehenden Forderungen erhalten zu haben - die Hoffnung also nicht aufgeben, aber umgehend handeln!
http://de.reclabox.com/beschwerde/37893-teldafax-troisdorf-keine-guthaben-rueckerstattung-und-keine-kuendigungsbestaetigung
de.reclabox.com/beschwerde/39933-teldafax-troisdorf-teldafax-zahlt-kaution-nicht-aus#comment68927
Http://de.reclabox.com/beschwerde/38499-teldafax-troisdorf-guthaben-nach-abrechnung-wird-nicht-erstattet#comment69484