Mein Gasvertrag wurde zum 30.10.2010 gekündigt. Abschlussrechnung bekam ich erst Im Februar 2011. Seitdem warte ich auf die Rückzahlung der zu viel geleisteten Abschlagszahlung.
Mehrmaliges Anrufen oder Fax auf der Hotline (wenn man überhaupt mal durchkommt) brachte nichts. Habe jetzt genug und werde per Einschreiben eine Frist setzen, sollte bis dahin das Geld noch nicht auf dem Konto sein, werde ich einen gerichtlichen Mahnbescheid beantragen, um an mein Geld zu kommen.
Bestell-/Kundennummer: 3502913
Meine Forderung an TelDaFax:
Rückzahlung der zu viel bezahlten Abschlagszahlung in Höhe von 483,64 € plus Zinsen
Firmen-Antwort ausstehend seit 15 Jahren, 186 Tagen und 4 Stunden.
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
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Zitat:
„Falls keine Rückzahlung erfolgt – was zu erwarten ist, da TelDaFax nun wirklich knapp bei Kasse zu sein scheint – sollte umgehend ein Mahnbescheid beantragt werden. Das ist ein schneller Weg, die Rückzahlung zu erzwingen, bevor die Insolvenz eingetreten ist. Hier muss aber darauf hingewiesen werden, dass Prozess- und gegebenenfalls Anwaltskosten wohl verloren sind, wenn die Insolvenz eingetreten ist. Ein Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids ist übrigens kostenlos hier erhältlich: www.online-mahnantrag.de.“(Zitatende)
2) Wichtig:
- Es reicht nicht eine Fristsetzung in einem Internetportal wie diesem hier; damit sind die rechtlichen Formerfordernisse nicht erfüllt!
- Fristsetzung mit Angabe eines Datums - also nicht einfach nur innerhalb von z. B. 2 Wochen, sondern exakt den Tag benennen, an dem die Frist abläuft.
Die gerichtlichen Kosten des Mahnverfahrens entstehen bereits mit Eingang des Antrages beim Mahngericht: Forderungen unter 900 Euro kosten meines Wissens pauschal 23 Euro.
Wenn man einen Anwalt beauftragt, den Mahnbescheid zu beantragen, betragen die Anwaltskosten für Forderungen unter 300 Euro meines Wissens pauschal 31 Euro.
Diese Kosten werden der Hauptforderung direkt aufgeschlagen und müssen von dem Schuldner (Teldafax) getragen werden, wenn die Hauptforderung bekannt ist und er dieser nicht widersprochen hatte.
Eine spätere Antragsrücknahme entbindet den Antragsteller nicht von der Pflicht zu deren Zahlung.
3) Hier in der Reclabox haben einige Teldafax-Kunden in der letzten Woche mitgeteilt, ihre ausstehenden Forderungen erhalten zu haben - die Hoffnung also nicht aufgeben, aber umgehend handeln!
http://de.reclabox.com/beschwerde/37893-teldafax-troisdorf-keine-guthaben-rueckerstattung-und-keine-kuendigungsbestaetigung
Handelsblatt vom 26.04.2011:
http://www.handelsblatt.com/unternehmen/industrie/teldafax-stellt-phantomrechnungen/4101180.html
Mein TelDaFax-Albtraum: http://de.reclabox.com/beschwerde/37893-teldafax-troisdorf-keine-guthaben-rueckerstattung-und-keine-kuendigungsbestaetigung
de.reclabox.com/beschwerde/39933-teldafax-troisdorf-teldafax-zahlt-kaution-nicht-aus#comment68927