Wir waren bis Ende 2010 Stromkunde bei TelDaFax. Bis heute, 17.04.2011, haben wir keine Schlussrechnung erhalten, ebenso wurde der Sonderabschlag in Höhe von 200 € bislang nicht zurückgezahlt.
Die Hotline erteilt die Auskunft, dass die Schlussrechnung "in der Prüfung" sei, nennt aber kein Datum, bis wann diese zugestellt wird. Auf E-Mails reagiert TelDaFax überhaupt nicht.
Man bekommt keinen Menschen, der einem eine konkrete Aussage geben kann - von Kundenfreundlichkeit ist TelDaFax weit entfernt. Es ist unverschämt, wie TelDaFax Kundenbelange einfach ignoriert.
Bestell-/Kundennummer: 260865
Meine Forderung an TelDaFax:
Sofortige Erstellung und Zusendung der Schlussrechnung und Überweisung des Guthabens
Firmen-Antwort ausstehend seit 15 Jahren, 187 Tagen und 18 Stunden.
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
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www.vz-bawue.de/UNIQ130216114230662/teldafax
GANZ WICHTIG:
Wenn noch nicht geschehen: schriftlich Mahnung per Einschreiben / Rückschein mit einer Frist setzen zur Erstellung einer korrekten Schlussrechnung und zur Überweisung des Guthabens.
- Es reicht nicht eine Fristsetzung in einem Internetportal wie diesem hier; damit sind die rechtlichen Formerfordernisse nicht erfüllt!
- Fristsetzung mit Angabe eines Datums - also nicht einfach nur innerhalb von z. B. 1 Woche, sondern exakt den Tag benennen, an dem die Frist abläuft.
Auf der Internetseite der Verbraucherzentrale Berlin ist zu lesen:
Zitat:
„Falls keine Rückzahlung erfolgt – was zu erwarten ist, da TelDaFax nun wirklich knapp bei Kasse zu sein scheint – sollte umgehend ein Mahnbescheid beantragt werden. Das ist ein schneller Weg, die Rückzahlung zu erzwingen, bevor die Insolvenz eingetreten ist. Hier muss aber darauf hingewiesen werden, dass Prozess- und gegebenenfalls Anwaltskosten wohl verloren sind, wenn die Insolvenz eingetreten ist. Ein Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids ist übrigens kostenlos hier erhältlich: www.online-mahnantrag.de.“ (Zitatende)
Wenn man einen Anwalt beauftragt, den Mahnbescheid zu beantragen, betragen die Anwaltskosten für Forderungen unter 300 Euro meines Wissens pauschal 31 Euro.
Diese Kosten werden der Hauptforderung direkt aufgeschlagen und müssen von dem Schuldner (Teldafax) getragen werden, wenn die Hauptforderung bekannt ist und er dieser nicht widersprochen hatte.
Eine spätere Antragsrücknahme entbindet den Antragsteller nicht von der Pflicht zu deren Zahlung.
Handelsblatt vom 26.04.2011:
http://www.handelsblatt.com/unternehmen/industrie/teldafax-stellt-phantomrechnungen/4101180.html
Mein TelDaFax-Albtraum: http://de.reclabox.com/beschwerde/37893-teldafax-troisdorf-keine-guthaben-rueckerstattung-und-keine-kuendigungsbestaetigung
http://de.reclabox.com/beschwerde/39933-teldafax-troisdorf-teldafax-zahlt-kaution-nicht-aus#comment68927