Habe am 18.10.2011 eine Waschmaschine von Gorenje erworben (bei Harbeke).
Leider ist die Tür der Waschmaschine nach nur vier Monaten ausgegangen gewesen der Kundendienst hat diese wieder eingesetzt. Die Waschleistung ist miserabel, Kleider kommen fleckig raus, das liegt nicht am Waschmittel, da meine alte Waschmaschine es auch noch getan hat u. sie war 13 Jahre alt. Beim Weichspülfach sammelt sich das Wasser u. fließt nicht ab.
Ich hätte gern mein Geld zurück, es handelt sich um die Waschmaschine mit der Seriennummer 02830108 Bestellnr.297490/30 Beschreibung WA50125S.
Bestell-/Kundennummer: 19594978
Meine Forderung an Profectis Technischer Kundendienst:
Geld zurück
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
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Beim Kaufdatum haben Sie sich anscheinend beim Datum geirrt. Sollte dies eventuell der 18.10.2010 gewesen sein? Falls ja, empfehle ich Ihnen schleunigst beim Händler zu reklamieren und zwar so, dass sie auch schriftlich was in der Hand haben, dass die Maschine zur Reparatur angenommen wurde.
Nach 6 Monaten müssen nämlich Sie dem Händler beweisen, dass der Fehler schon von Anfang an vorhanden war. Das bedeutet, Sie haben noch bis 18.04.2011 Zeit, ihren Anspruch zu stellen. Danach könnte es schwierig werden, wenn der Händler sich quer stellt, da dann Sie in der Beweispflicht sind, dass der Fehler auf einen Verarbeitungsmangel etc. zurückzuführen ist.
Außer dem gibt es im Spülfach eine kleine Klappe, die man bedienen muss.
Ziehen sie die Waschmittellade ganz hinaus (Arretierungshebel im linken Fach nach unten drücken)
Ziehen Sie den Wasserheber (Runder Nuppel hinten im Weichspülerfach) nach oben ab. Reinigen Sie den Wasserheber und die Bohrung im Weichspülerfach von der Verschleimung durch alten Weichspüler.
Das Ganze steht auch in der Gebrauchsanleitung.
Waschleistung: Kontrollieren Sie im 90°-Waschgang die Wassertemperatur.
Ich gehe davon aus, dass die Waschleistung mal besser gewesen ist, und dann ist natürlich irgendwas nicht in Ordnung mit der Maschine Und eine Reklamation innerhalb der ersten sechs Monate angeraten, da man danach gegenüber dem Händler in der Beweispflicht ist, dass das Gerät den Mangel nicht auf Grund von Abnutzung etc. hat, sondern wegen mangelnder Qualität.
Und selbst bei mangelnder Pflege des Gerätes sollte das nach "nur" sechs Monaten nicht derart versagen. Wir haben hier eine Waschküche mit Münzeinwurf an den Maschinen und da gibt es auch einige Spezialisten, die nicht in der Lage sind, die Maschinen richtig zu bedienen, und trotz seltener Wartung waschen diese einwandfrei.