Nach drei jähriger Laufzeit haben wir unseren Strom-Liefervertrag mit Teldafax zum 31.01.2011 gekündigt.
Erst nach mehreren Anrufen und Mails haben wir am 18.03.11 die Schlussrechnung erhalten. Diese jedoch mit einem falschem Guthaben, da Abschlagszahlungen nicht richtig gebucht wurden.
Diese wurde laut Hotline inzwischen zugeordnet - das Guthaben von 85,20 Euro telefonisch bestätigt. Bis heute haben wir weder eine korrigierte Schlussrechnung noch das Guthaben erhalten.
Verläuft diese Beschwerde ergebnislos, erfolgt Fristsetzung und Mahnbescheid.
Bestell-/Kundennummer: 2810186
Meine Forderung an TelDaFax:
Zahlung des Guthabens von 85,20 Euro + angemessene Verzinsung
Firmen-Antwort ausstehend seit 15 Jahren, 191 Tagen und 17 Stunden.
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
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www.vz-bawue.de/UNIQ130216114230662/teldafax
GANZ WICHTIG:
Wenn noch nicht geschehen: schriftlich Mahnung per Einschreiben / Rückschein mit einer Frist setzen zur Erstellung einer korrekten Schlussrechnung und zur Überweisung des Guthabens.
- Es reicht nicht eine Fristsetzung in einem Internetportal wie diesem hier; damit sind die rechtlichen Formerfordernisse nicht erfüllt!
- Fristsetzung mit Angabe eines Datums - also nicht einfach nur innerhalb von z. B. einer Woche, sondern exakt den Tag benennen, an dem die Frist abläuft.
Dann Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens und Vollstreckungsbescheid!
Auf der Internetseite der Verbraucherzentrale Berlin ist zu lesen:
Zitat:
„Falls keine Rückzahlung erfolgt – was zu erwarten ist, da TelDaFax nun wirklich knapp bei Kasse zu sein scheint – sollte umgehend ein Mahnbescheid beantragt werden. Das ist ein schneller Weg, die Rückzahlung zu erzwingen, bevor die Insolvenz eingetreten ist. Hier muss aber darauf hingewiesen werden, dass Prozess- und gegebenenfalls Anwaltskosten wohl verloren sind, wenn die Insolvenz eingetreten ist. Ein Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids ist übrigens kostenlos hier erhältlich: www.online-mahnantrag.de.“(Zitatende)
Die gerichtlichen Kosten des Mahnverfahrens entstehen bereits mit Eingang des Antrages beim Mahngericht: Forderungen unter 900 Euro kosten meines Wissens pauschal 23 Euro.
Wenn man einen Anwalt beauftragt, den Mahnbescheid zu beantragen, betragen die Anwaltskosten für Forderungen unter 300 Euro meines Wissens pauschal 31 Euro und bei 1.000 Euro sind es 121 Euro.
Diese Kosten werden der Hauptforderung direkt aufgeschlagen und müssen von dem Schuldner (Teldafax) getragen werden, wenn die Hauptforderung bekannt ist und er dieser nicht widersprochen hatte.
Eine spätere Antragsrücknahme entbindet den Antragsteller nicht von der Pflicht zu deren Zahlung.
Artikel der Stiftung Warentest vom 06.04.2011:
www.test.de/themen/umwelt-energie/meldung/Teldafax-Kunden-in-der-Notversorgung-Retten-was-zu-retten-ist-4223545-4223547/?at=likeCount
Hier in der Reclabox haben einige Teldafax-Kunden in der letzten Woche mitgeteilt, ihre ausstehenden Forderungen erhalten zu haben - die Hoffnung also nicht aufgeben, aber umgehend handeln!
Zitat: "Kontopfändung ausschließlich bei der Raiffeisenbank Pfeffenhausen vornehmen lassen. Das ist deren Guthabenkonto."
welche TelDaFax GmbH hast Du als Schuldner im Mahnbescheid genannt?
Die Service GmbH oder die Energy GmbH?
Habe da Zweifel, ob ich die richtige gewählt habe, da ich mich für die SERVICE GmbH entschieden habe. Mal sehen, ob ich den VB bekomme oder ob TDF einen Widerspruch einlegt.