Am 14.01.2011 habe ich von Teldafax eine Absage auf meinen Antrag auf Strom- und Gasversorgung vom 11.10.2010 erhalten. Bereits am 24.11. hatte Teldafax den Sonderabschlag von jeweils 100 € von meinem Konto abgebucht.
Inzwischen habe ich Teldafax mehrmals telefonisch und schriftlich darauf hingewiesen, dass eine Rückerstattung des Sonderabschlags nicht erfolgt ist. Leider habe ich bis heute weder Rückerstattung noch eine Stellungnahme von Teldafax erhalten.
Bestell-/Kundennummer: 25022339 und 25021326
Meine Forderung an TelDaFax:
200 Euro Rückerstattung des Sonderabschlages
Firmen-Antwort ausstehend seit 15 Jahren, 191 Tagen und 19 Stunden.
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
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www.vz-bawue.de/UNIQ130207924006799/teldafax
Für betroffene Verbraucher gibt es je nach Situation unterschiedliche Handlungsmöglichkeiten mit Musterbriefen.
Wenn noch nicht geschehen, schriftlich per Einschreiben/Rückschein eine Frist setzen zur Überweisung des Guthabens.
GANZ WICHTIG: mit Angabe eines Datums - also nicht einfach nur innerhalb von z. B. einer Woche, sondern den Tag benennen, an dem die Frist abläuft. Dann Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens und Vollstreckungsbescheid!
Auf der Internetseite der Verbraucherzentrale Berlin ist zu lesen:
Zitat:
„Falls keine Rückzahlung erfolgt – was zu erwarten ist, da TelDaFax nun wirklich knapp bei Kasse zu sein scheint – sollte umgehend ein Mahnbescheid beantragt werden. Das ist ein schneller Weg, die Rückzahlung zu erzwingen, bevor die Insolvenz eingetreten ist. Hier muss aber darauf hingewiesen werden, dass Prozess- und gegebenenfalls Anwaltskosten wohl verloren sind, wenn die Insolvenz eingetreten ist. Ein Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids ist übrigens kostenlos hier erhältlich: www.online-mahnantrag.de.“(Zitatende)
Die gerichtlichen Kosten des Mahnverfahrens entstehen bereits mit Eingang des Antrages beim Mahngericht: Forderungen unter 900 Euro kosten meines Wissens pauschal 23 Euro.
Wenn man einen Anwalt beauftragt, den Mahnbescheid zu beantragen, betragen die Anwaltskosten für Forderungen unter 300 Euro meines Wissens pauschal 31 Euro und bei 1.000 Euro sind es 121 Euro.
Diese Kosten werden der Hauptforderung direkt aufgeschlagen und müssen von dem Schuldner (Teldafax) getragen werden, wenn die Hauptforderung bekannt ist und er dieser nicht widersprochen hatte.
Eine spätere Antragsrücknahme entbindet den Antragsteller nicht von der Pflicht zu deren Zahlung.
Beschwerde ist noch nicht gelöst.
Beschwerde ist noch nicht gelöst.
www.strom-magazin.de/forum/board-teldafax-energy/thread-wie-knackt-man-teldafax-994-page-1.html
Beschwerde ist noch nicht gelöst.
Http://de.reclabox.com/beschwerde/38499-teldafax-troisdorf-guthaben-nach-abrechnung-wird-nicht-erstattet#comment69484
Http://www.handelsblatt.com/unternehmen/management/koepfe/bei-teldafax-schmeisst-der-naechste-chef-hin/4216348.html?p4216348
Meines Wissens kann man, wenn mindestens eine Lastschrift erfolgte, "gegenrechnen" und bei der Bank den Lastschrifteinzug eventuell noch rückgängig machen - genaueres hier:
Http://de.reclabox.com/beschwerde/39862-teldafax-troisdorf-erfolgreiches-zurueckholen-meines-guthabens