Ich habe mehrmals schriftlich, telefonisch und per E-Mail die Erstattung des Guthabens in Höhe von insgesamt 360,- EUR von TelDaFax zurückgefordert. Die Erstattung des Guthabens in Höhe von 360,- EUR wurde von TelDaFax auch per E-Mail zugesagt. Gleichwohl ist eine Überweisung auf mein Bankkonto trotz des inzwischen vergangenen Zeitraumes von über sechs Monaten nicht erfolgt.
Bestell-/Kundennummer: Kundennummer: 4133761
Meine Forderung an TelDaFax:
360,- EUR
Firmen-Antwort ausstehend seit 15 Jahren, 200 Tagen und 4 Stunden.
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
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Ein Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids ist meines Wissens kostenlos hier erhältlich: www.online-mahnantrag.de.
Die gerichtlichen Kosten des Mahnverfahrens entstehen bereits mit Eingang des Antrages beim Mahngericht: Forderungen unter 900 Euro kosten meines Wissens pauschal 23 Euro.
Wenn man einen Anwalt beauftragt, den Mahnbescheid zu beantragen, betragen die Anwaltskosten für Forderungen unter 300 Euro meines Wissens pauschal 31 Euro.
Diese Kosten werden der Hauptforderung direkt aufgeschlagen und müssen von dem Schuldner (Teldafax) getragen werden, wenn die Hauptforderung bekannt ist und er dieser nicht widersprochen hatte.
Eine spätere Antragsrücknahme entbindet den Antragsteller nicht von der Pflicht zu deren Zahlung.
ich bin ein redakteur von spiegel tv und recherchiere gerade zur zahlungsmoral bei teldafax. würden sie uns dazu ein kurzes interview geben? schreiben sie doch einfach kurz zurück an hendrik_voehringer@spiegel-tv.de zwecks kontaktaufnahme.
mit freundlichen grüßen
hendrik vöhringer
spiegel tv
www.vz-bawue.de/UNIQ130207924006799/teldafax
Für betroffene Verbraucher gibt es je nach Situation unterschiedliche Handlungsmöglichkeiten mit Musterbriefen.
www.teldafax.de/index.php?id=154
Aber Vorsicht, bitte nicht totlachen!