Das Guthaben aus der Jahresrechnung sollte mit der Abschlagsrechnung von März diesen Jahres verrechnet werden.
Dieses wurde ignoriert und ein Abschlag wurde abgebucht. Auf zwei E-Mails erhielt ich nur die Antwort, dass diese bearbeitet werden würden und ich eine Antwort erhalte.
Nun wurde auch die Abschlagszahlung für April abgebucht. Doch es passierte nichts. Eine Kontaktaufnahme durch die Hotline scheiterte durch lange Warteschleifen (7 bis 10 Minuten
Das ist schon eine Servicewüste und eine große Frechheit.
Bestell-/Kundennummer: Vertragskonto1218872
Meine Forderung an Stromio:
Sofortige Rückzahlung meines Guthabens
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
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Ein Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids ist meines Wissens kostenlos hier erhältlich: www.online-mahnantrag.de.
Die gerichtlichen Kosten des Mahnverfahrens entstehen bereits mit Eingang des Antrages beim Mahngericht: Forderungen unter 900 Euro kosten meines Wissens pauschal 23 Euro.
Wenn man einen Anwalt beauftragt, den Mahnbescheid zu beantragen, betragen die Anwaltskosten für Forderungen unter 300 Euro meines Wissens pauschal 31 Euro und bei 1.000 Euro sind es 121 Euro.
Diese Kosten werden der Hauptforderung direkt aufgeschlagen und müssen von dem Schuldner (Stromio) getragen werden, wenn die Hauptforderung bekannt ist und er dieser nicht widersprochen hatte.
Eine spätere Antragsrücknahme entbindet den Antragsteller nicht von der Pflicht zu deren Zahlung.