Auch ich gehöre zu den leidgeprüften Stromio "Kunden". Stromio hat mir aufgrund einer Verbrauchsschätzung (obwohl Zählerstand mitgeteilt wurde) eine völlig überzogene Abrechnung zugesandt. Auf Mails und Telefonate reagiert Stromio nicht.
Nachdem ich (nach entsprechender Ankündigung) die ungerechtfertigte Lastschrift zurück buchen habe lassen, kam nun eine Mahnung von Stromio mit entsprechenden Mahngebühren.
Meine Forderung an Stromio:
Ca. € 330
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
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Peter. Reese (at) Verivox.com