Seit 01.01.2011 bin ich kein Kunde mehr bei Envacom. Am 03.01.2011 habe ich dort angerufen und denn Aktuellen Zählerstand durchgegeben. Es wurde mir gesagt, dass es 1-2 Wochen dauern würde bis die Endabrechnung fertig ist. Habe noch ein paar mal angerufen und man sagte mir, dass es schnell bearbeitet werden soll. Auch am 07.03.2011 habe ich dort angerufen und mir wurde gesagt, dass die Rechnung in 1 Woche fertig sein soll. Am 14.03 wieder dort angerufen und es wurde mir gesagt, dass die Endabrechnung verschickt wurde und in spätestens 2 Tage bei mir ankommen soll. Heute (17.03) war wieder nichts bei der Post. Habe dann wieder mal dort angerufen und mir wurde gesagt, dass die viel zu tun haben und es kann noch 4 Wochen dauern bis ich die Abrechnung bekommen werde. Ja Ja von wegen die Abrechnung wurde schon verschickt. Ich hoffe hier bekomme ich mal von der Firma eine ehrliche Antwort. Aber lange warte ich nicht mehr.
Bestell-/Kundennummer: 129741
Meine Forderung an envacom Deutschland:
Endlich mal die Endabrechnung fertig machen.
Firmen-Antwort ausstehend seit 15 Jahren, 214 Tagen und 12 Stunden.
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
kommentare und trackbacks 13
Beschwerde ist noch nicht gelöst.
Beschwerde ist noch nicht gelöst.
Beschwerde ist noch nicht gelöst.
Beschwerde ist noch nicht gelöst.
- Es reicht nicht eine Fristsetzung in einem Internetportal wie diesem hier; damit sind die rechtlichen Formerfordernisse nicht erfüllt!
- wenn noch nicht geschehen: Fristsetzung mit Angabe eines Datums - also nicht einfach nur innerhalb von z. B. zwei Wochen, sondern exakt den Tag benennen, an dem die Frist abläuft bis zu der die Schlussrechnung erstellt und bis zu der die Guthabenerstattung gefordert wird bzw. spätestens erstattet werden soll.
Falls keine Rückzahlung erfolgt, sollte umgehend ein Mahnbescheid beantragt werden. Das ist ein schneller Weg, die Rückzahlung zu erzwingen. Ein Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids ist meines Wissens kostenlos hier erhältlich: www.online-mahnantrag.de
Die gerichtlichen Kosten des Mahnverfahrens entstehen bereits mit Eingang des Antrages beim Mahngericht: Forderungen unter 900 Euro kosten meines Wissens pauschal 23 Euro.
Wenn man einen Anwalt beauftragt, den Mahnbescheid zu beantragen, betragen die Anwaltskosten für Forderungen unter 300 Euro meines Wissens pauschal 31 Euro.
Diese Kosten werden der Hauptforderung direkt aufgeschlagen und müssen von dem Schuldner (Envacom) getragen werden, wenn die Hauptforderung bekannt ist und er dieser nicht widersprochen hatte.
Eine spätere Antragsrücknahme entbindet den Antragsteller nicht von der Pflicht zu deren Zahlung.
(z. B. : "... da unser Vertragsverhältnis zum xxx beendet wurde, teile ich Ihnen hiermit den Stromzählerstand zu diesem Zeitpunkt mit: xxxx kWh, minus Zählerstand bei Beginn der Strom-Lieferung kWh, ergibt meinen Verbrauch in kWh.
Aus diesem Verbrauch in kWh habe ich das von mir zu zahlende Entgelt errechnet xxx. Abzüglich bis (Datum) bezahlte
Abschlagszahlungen = Guthaben zu meinen Gunsten: xxx €
Ich fordere Sie hiermit auf, das Guthaben von xxx € bis spätestens zum xxx auf mein Ihnen bekanntes Konto zu überweisen. Andernfalls werde ich gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen, um meinen Anspruch durchzusetzen.")
Wenn Frist verstrichen: Mahnbescheid beantragen (s. o.).
Mein Vertrag lief bis zum 31.03.2011.
Natürlich entstand auch bei mir ein Guthaben allein aufgrund hoher Abschlagzahlungen und dem Neukundenbonus.
Obwohl ich schon seit drei Monaten telefoniere und schreibe, wird man mit der Schlussrechnung nur hingehalten.
In anderen Foren gibt es schon Kunden, deren Mahnbescheid widersprochen wurde und jetzt nur noch klagen können, um überhaupt noch etwas zu erreichen.
Schlimm, was solche Firmen alles machen können. Mich würde von Lars interessieren, an welcher Stelle Beschwerden zur Abrechnung bei der Bundesnetzagentur ankommen.
Ich selber habe dort auch herumtelefoniert und wurde mit dem Hinweis abgewiesen, dass die Bundesnetzagentur dafür nicht zuständig wäre.