Seit Dezember 2010 haben wir einen Anbieterwechsel von der Luk Helmbrechts zu Optistrom eingeleitet. Der Vertrag wurde ordnungsgemäß gekündigt.
Die Luk Helmbrechts verweigert den Markt zu öffnen, mit der fadenscheinigen Ausrede, dass mit Optistrom keine Verträge für die Stromdurchleitung zustande kommen. Die Schuld dafür liegt angeblich bei Optistrom und die LUK Helmbrechts ist verpflichtet, uns weiter mit Strom zu beliefern.
Die entgangene Ersparnis wird eingeklagt!
Meine Forderung an Licht- und Kraftwerke Helmbrechts:
Freigabe des Marktes, damit ein Anbieterwechsel erfolgen kann
Firmen-Antwort ausstehend seit 15 Jahren, 217 Tagen und 23 Stunden.
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
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Beschwerde ist gelöst.