Ich war bis 31.08.2010 Kunde bei TelDaFax Services GmbH.
Vor Vertragsbeginn hatte ich einen Sonderabschlag in Höhe von 200,-- € geleistet.
Bis heute habe ich keine Schlussrechnung erhalten und auch nicht den Sonderabschlag zurück erstattet bekommen.
Ich hatte viele Telefonate mit dem schlechten Kunden-Service. Alles ohne Erfolg.
Auch ein Brief per Einschreiben blieb unbeantwortet.
Ich werde mich nun an die Verbraucherzentrale wenden und hoffe, dass man mir dort helfen kann.
TelDafax - für mich nie wieder!
Bestell-/Kundennummer: 3531128
Meine Forderung an TelDaFax:
Rückerstattung des geleisteten Sonderabschlag (200,-- €)
Firmen-Antwort ausstehend seit 15 Jahren, 230 Tagen und 23 Stunden.
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
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Für mich steht eines fest, nie wieder TelDaFax.
Zitate:
TelDaFax am Abgrund
Zahlungsprobleme: Elf Netzbetreiber kündigen Verträge mit Energieunternehmen
Was TelDaFax-Kunden tun können
An TelDaFax-Kunden in den Gebieten der sperrenden Netzbetreiber, sind Schreiben herausgegangen. Keinem wird der Strom oder das Gas abgedreht. TelDaFax-Kunden wechseln automatisch zum Grundversorger der Region und erhalten weiterhin Energie. Allerdings droht TelDaFax-Kunden, die Vorkasse geleistet haben, ein finanzieller Verlust.
Zwar verspricht das Unternehmen, Geld zurückzuerstatten. Doch die Verbraucherzentrale Berlin befürchtet eine Insolvenz - dann wäre das Geld ganz schnell weg. Die Verbraucherzentrale rät den Kunden daher, schnellstens den Vertrag mit TelDaFax zu kündigen. Wer Vorauszahlungen geleistet habe, sollte sie schnell zurückfordern.
Die Verbrauchzentrale empfiehlt, den Zählerstand - am besten im Beisein eines Zeugen - abzulesen und TelDaFax per Einschreiben mitzuteilen. Auf Basis dieses Zählerstands sollten die Kunden dann die Summe für das bis 31. März verbrauchte Gas errechnen und bezahlen. Wer Geld vorausgezahlt habe und nicht zurückerhalte, solle einen Mahnbescheid beantragen.
Beschwerde ist endgültig nicht gelöst.
http://www.vz-bawue.de/UNIQ130211149616491/link858811A.html
Für betroffene Verbraucher gibt es je nach Situation unterschiedliche Handlungsmöglichkeiten mit Musterbriefen.
Wenn noch nicht geschehen - schriftlich letzte Mahnung per Einschreiben/Rückschein mit einer Frist (!) setzen zur Erstellung der Schlussrechnung und Überweisung des Guthabens.
GANZ WICHTIG:
- Es reicht nicht eine Fristsetzung in einem Internetportal wie diesem hier; damit sind die rechtlichen Formerfordernisse nicht erfüllt.
- Fristsetzung mit Angabe eines Datums - also nicht einfach nur innerhalb von z. B. eine Woche, sondern den Tag benennen, an dem die Frist abläuft. Dann Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens und Vollstreckungsbescheid!
Ein Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids ist meines Wissens kostenlos hier erhältlich: www.online-mahnantrag.de.
Die gerichtlichen Kosten des Mahnverfahrens entstehen bereits mit Eingang des Antrages beim Mahngericht: Forderungen unter 900 Euro kosten meines Wissens pauschal 23 Euro.
Wenn man einen Anwalt beauftragt, den Mahnbescheid zu beantragen, betragen die Anwaltskosten für Forderungen unter 300 Euro meines Wissens pauschal 31 Euro.
Diese Kosten werden der Hauptforderung direkt aufgeschlagen und müssen von dem Schuldner getragen werden, wenn die Hauptforderung bekannt ist und er dieser nicht widersprochen hatte.
Eine spätere Antragsrücknahme entbindet den Antragsteller nicht von der Pflicht zu deren Zahlung.