Abzocke durch Preiserhöhung trotz Preisfixierung (Fa. Hitstrom)?

Neuss

Ich habe am 10.11.2010 über Verivox zu Hitstrom Kontakt aufgenommen. Im Vertragsabschluss für den Tarif Naturhit 12 (zwölf Monate Preisgarantie) stehen 20,99 Ct/kWh als Arbeitspreis. Wechsel sollte auf 1. Januar 2011 sein, HitStrom hat den Erstbelieferungstermin von sich aus auf 1. Februar verschoben.

Am 31. Januar, ca. 17:00 Uhr, kommt eine E-Mail mit der endgültigen Lieferbestätigung, allerdings hat sich der Preis auf 22,64 Ct/kWh erhöht (+8%). Auf Nachfrage bei der (völlig überlasteten) Hotline nennt man uns als Ursache den Anstieg der EEG-Umlage zum 1. Januar 2011. Diese Erhöhung der Umlage wurde aber schon am 14. Oktober 2011, also einen Monat vor Vertragsabschluss festgesetzt und veröffentlicht.

Die Berufung auf die AGB Punkt 6.4 bzw. 6.5 (Weitergabe der Erhöhung von Steuern und gesetzlichen Umlagen) greift nicht, da die Erhöhung der Umlage schon deutlich vor Vertragsabschluss bekannt war.

Ich habe mich wegen dieser unseriösen Tricks an Frau Bundesministerin Aigner (Verbraucherschutz) gewandt. Sie können das Anliegen unterstützen, indem Sie für den Beitrag (vom 01.02.2011) abstimmen und zwar so:

googeln Sie direkt zu Ilse Aigner, registrieren Sie sich mit Ihrer E-Mail-Adresse und selbst gewähltem Passwort, nach der Bestätigungs-E-Mail bei direkt zu einloggen und über Beiträge abstimmen - Titel: Unfaire Methoden beim Stromversorgerwechsel (Fa. HitStrom), Datum 01. Feb. 2011. Je mehr Stimmen, desto größer die Chance, dass Frau Aigner dazu Stellung nimmt.

Der in Verivox vorgespiegelte Vorteil hat sich in Luft aufgelöst, ich wäre lieber bei meinem alten Anbieter geblieben!

Meine Forderung an ExtraEnergie:

Rücknahme nicht gerechtfertigten Preiserhöhung aufgrund der EEG-2011-Erhöhung

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Antwort auf die Beschwerde vom 04.03.2011
ExtraEnergie GmbH

Abteilung: Kundenservice

31.07.2012 | 08:30 Uhr

Sehr geehrter Kunde,

vielen Dank für Ihren Eintrag.

Einige unserer Tarife umfassen eine Preissicherheitsvariante wie eine Preisgarantie, eine Preisfixierung oder aber eine Energiepreisgarantie. Je nach vereinbartem Tarif gewähren unsere Preissicherheitsvarianten gewisse Preisbestandteile, wie Steuern, Abgaben sowie Netznutzungsentgelte während der vereinbarten Vertragslaufzeit. Die für Ihren Tarif gültigen Regeln entnehmen Sie bitte Ihren Vertragsunterlagen sowie Ihren AGBs.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre HitEnergie

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kommentare und trackbacks 35
Fridolin Von Sauer
Aigner? Die rafft das doch nicht. Ich nenne nur den Ablauf Dioxinskandal, nicht vorhandene Ampel und weitere 100 Dinge, die dem Volke gut tun, aber die Lobby das nicht möchte.

LG Fridolin
ReclaBoxler-4919128
Auf der Verivox-Internetseite steht in der Selbstdarstellung von HitEnergie folgendes:

Zitat: „Was uns besonders wichtig ist, sind Fairness und dauerhafte Kundenbeziehungen!

Unsere unternehmerischen Aktivitäten orientieren sich somit an dem Leitbild der Transparenz und vermeiden somit versteckte Kosten.

Undurchsichtige Tarifbestandteile werden Sie in unseren Strom- und Gastarifen nicht finden…“

Liebe Hitstrom-Leute:

Was passiert denn erst mit Euren Kunden und deren Verträgen, wenn Euch Fairness, Transparenz, Vermeidung versteckter Kosten und undurchsichtige Tarifbestandteile nicht mehr BESONDERS WICHTIG sind – wie sie es (zumindest Eurer Meinung nach) jetzt sind?
ReclaBoxler-4919128
Gemäß der am 25.7.2009 in Kraft getretenen Ausgleichsmechanismusverordnung (AusglMechV) haben die Elektrizitätsversorgungsunternehmen seit 1. Januar 2010 für jede an Letztverbraucher gelieferte Kilowattstunde Strom eine EEG-Umlage an die Übertragungsnetzbetreiber zu entrichten.

Die EEG-Umlage muss nicht vom Elektrizitätsversorgungsunternehmen auf die Verbraucher umgelegt werden, kann aber umgelegt werden, wenn dies vertraglich vereinbart wird. Dies ist in Nr. 6.4 der AGB von Hitstrom auch so vorgesehen - allerdings mit der Einschränkung, dass dies ausschließlich für NACH dem Vertragsschluss beschlossene ZUSÄTZLICHE Steuern oder Abgaben gilt. Was hier nicht der Fall ist, da die EEG-Umlage 2011 bereits am 15.10.2010 veröffentlicht worden ist.

Es steht nirgends geschrieben, dass Hitstrom den Verbrauchern zunächst bei Vertragsschluss einen günstigeren Preis nennen "muss" - und damit für viele potentielle Kunden attraktiv wird, die sich dann auch für einen Wechsel zu Hitstrom entscheiden - und dann erst Wochen nach Vertragsschluss eine Preiserhöhung wegen der EEG-Umlage 2011 mitteilen "darf". Ich persönlich empfinde dies als Täuschung.
W
Wolfgang Zwick
Bisher leider keine Reaktion von HitStrom.
ReclaBoxler-2029128
Haben Sie sich bei der Preiserhöhung vom 31.01.2011 mit Wirkung ab 01.02.2011 auf Nr. 6.7 der AGB: Zitat: "Preisanpassungen werden nur wirksam, wenn der Lieferant dem Kunden die Änderungen spätestens zwei Monate vor diesem Zeitpunkt in Textform mitteilt" berufen?

Ein Tag sind keine zwei Monate!

Wenn nicht, sofort nachholen u n d bei jeder weiteren Preiserhöhungsmitteilung prüfen, ob Hitstrom die 2-Monatsfrist eingehalten hat und dann ggfls. w i e d e r Widerspruch einlegen.

Denn die nicht fristgerecht mitgeteilte Preiserhöhung (mindestens zwei Monate vorher) wird nach den AGB nicht wirksam - auch nicht zu einem späteren Termin, sondern gar nicht.

Insofern hat Hitstrom mit der geforderten Preisanpassung vom 31.01.2011 mit Wirkung ab 01.02.2011 gegen die AGB verstoßen, mit der Folge, dass diese Preisanpassung nach Nr. 6.7 der AGB nicht wirksam geworden ist.
ReclaBoxler-2029128
Ich widerspreche zusätzlich zu meinen zahlreichen Widersprüchen und Protestschreiben auch noch jeder einzelnen Abschlagsrechnung, die in meinem Account für die jeweiligen Monate bisher zu finden war, in Bezug auf die Teilbeträge, die hierin aufgrund der von Hitstrom geforderten Preiserhöhung bezügl. einer EEG-Umlage enthalten sind.

In diesen Widersprüchen zu den jeweiligen Abschlagsrechnungen fordere ich Hitstrom zudem auf,

- die mit der EEG-Abgabe 2011 begründete ungerechtfertigte Preiserhöhung rückwirkend ab 01.02.2011 schriftlich zurück zu nehmen sowie

- den am xx. xx.2011 unrechtmäßig abgebuchten Teil des Abschlags (= der Teil, der auf die unrechtmäßige Preiserhöhung entfällt) für den Monat xxx 2011 umgehend zu erstatten und

- in den kommenden Monaten erst gar keine Abbuchung aufgrund der mit der EEG-Abgabe 2011 begründeten ungerechtfertigten Preiserhöhung vorzunehmen.
Rene B.
Mir ist beim Wechsel zu HitStrom zum 01.02.2011 das gleiche passiert. Habe sofort nach dieser Preiserhöhung und noch vor dem ersten Lieferdatum (01.02.2011) außerordentlich gekündigt. Die Abbuchungen der Vorauszahlungen habe ich bei der Bank zurück buchen lassen. Gestern habe ich die erste Mahnung bekommen. Eine Reaktion von HitStrom auf meine Kündigung gab's bisher nicht. Habe heute noch mal gefaxt und HitStrom mitgeteilt, dass sie wegen meiner Kündigung von weiteren Mahnungen Abstand nehmen sollen. Mal sehen, was nun passiert.
W
Wolfgang Zwick
Fa. Hitstrom rührt sich nicht. Sie will die Sache wohl aussitzen.
ReclaBoxler-3915128
Unter den Kundenkommentaren bei Verivox schrieb ein Kunde am 24.03.2011, 10.20 Uhr, dass seine fristlose bzw. fristgemäße Kündigung von Hitstrom nicht bestätigt wurde und dass erst die Mitteilung des Grundversorgers Ende März Klarheit brachte.

Vielleicht sind Sie schon von Hitstrom zum 31.03.2011 oder zum 30.04.2011 abgemeldet und demnach ab 01.04.2011 bzw. ab 01.05.2011 in der Grundversorgung. Ich würde beim Grundversorger nachfragen, um Klarheit zu haben und ggfls. umgehend einen neuen Anbieter suchen.
Rene B.
Meine Sonderkündigung hat Hitstrom nun zum 01.04.2011 akzeptiert.
W
Wolfgang Zwick
Nach wie vor gibt es bis heute keinerlei Reaktion von Hitstrom.
ReclaBoxler-3016128
Im Anhang der Pressemitteilung der Wettbewerbszentrale vom 10.05.2011 „Mehr Beschwerden wegen irreführender Werbung“ heißt es unter anderem

Zitat: „Unter dem Motto: „erstmal anlocken, erst später die ganze Wahrheit sagen“ hatten mehrere Stromanbieter Ende letzten Jahres im Vergleichsportal Verivox mit sehr günstigen Preisen geworben, obwohl ihnen die Anhebung der EEG-Umlage zum 1.1.2011 bereits seit 15.10.2010 bekannt war. Erst nach Vertragsschluss und noch vor Stromlieferung Anfang 2011 wurde den Kunden im Dezember 2010 die Erhöhung der Strompreise unter Berufung auf die EEG-Umlage mitgeteilt.“ (Zitatende)
ReclaBoxler-2516128
Auf der Internetseite der Wettbewerbszentrale (googeln) steht in der Rubrik "Aktuelles" (linke Spalte) und dem Datum 13.05.2011 der Artikel / Bericht „Irreführende Preiswerbung von Stromanbietern“.

- SEHR INTERESSANT!
H
H. Meingeld
Mir ist es ähnlich ergangen.

Auch eine versteckte Preiserhöhung vor Lieferbeginn. Auf E-Mails und Faxe reagiert die Firma nur sporadisch und dann mit nichtssagenden, aus Texbausteinen unvollständig und fehlerhaft zusammengestelltem Geschwafel. Auf den konkreten Vertrag wird *nie* Bezug genommen.

Auf eine Anfrage bei Verbraucherministerin Aigner erhielt ich den Hinweis, mich bei der Verbraucherzentrale zu melden. Dort: Schweigen!

Zu diesem Vorgang ist auch der Thread http://de.reclabox.com/beschwerde/37878-extraenergie-neuss-meines-erachtens-versteckte-preiserhoehung-von-hitstrom lesenswert.

Mein Empfehlung: Finger weg von Hitstrom/Extraenegie. Die Preiserhöhung werde ich nicht bezahlen. Die Abschlagszahlungen habe ich gekürzt.
ReclaBoxler-9602287
Auf der Internetseite der Wettbewerbszentrale in der Rubrik "Aktuelles, 2. Quartal 2011" steht unter dem Datum 13.05.11 der Bericht "Irreführende Preiswerbung von Stromanbietern". Hierin heißt es unter anderem:

Zitat:

"Der Wettbewerbszentrale sind im ersten Quartal 2011 zahlreiche Beschwerden über zwei Stromanbieter zugegangen, die nach dem 15. Oktober 2010 – an diesem Tag wurde die Anhebung der EEG-Umlage um rd. 1,5 ct/kWh zum 1. Januar 2011 angekündigt – mit vergleichsweise günstigen Strompreisen geworben haben.

Angelockt von diesen Preisen und der entsprechend guten Platzierung bei Vergleichsportalen im Internet entschieden sich Ende 2010 viele Verbraucher für einen Wechsel zu diesen Stromanbietern.

Nach Vertragsschluss und noch vor Beginn der Stromlieferung Anfang 2011 wurde ihnen jedoch mitgeteilt, dass die Strompreise aufgrund der angehobenen EEG-Umlage erhöht werden.

Die Strompreise, mit denen die Verbraucher angelockt wurden, stellten sich somit als falsch heraus. Die Anhebung der EEG-Umlage zum 1. Januar 2011 hätte bei der Preiswerbung Ende 2010 berücksichtigt werden müssen, da sie den Stromanbietern bereits bekannt war.

Die beiden Stromanbieter haben nach auf das Irreführungsverbot des § 5 Abs. 1 S. 1 u. 2 Nr. 2 UWG gestützten Abmahnungen der Wettbewerbszentrale jeweils eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben." (Zitatende)

Um welche zwei Stromanbieter es sich handelt, steht leider nicht in dem Bericht der Wettbewerbszentrale.

Http://www.wettbewerbszentrale.de/de/aktuelles/_news/?id=1082
ReclaBoxler-9811287
Beschwerde vom 16.07.11 in der Reclabox

"Preiserhöhung bei Hitstrom / ExtraEnergie nicht rechtens"

beachten; hierin wird eine Stellungnahme der Verbraucherzentrale Bayern zitiert!

Http://de.reclabox.com/beschwerde/41341-extraenergie-neuss-preiserhoehung-bei-hitstrom-extraenergie-nicht-rechtens
Rebecca K.
Hi ich habe ebenfalls große Probleme mit Hitenergie und dem schlechten Service. Obwohl nach einer Übermittlung vom Grundversorger hitenergie mitgeteilt wurde, dass mein tatsächlicher Stromverbrauch viel geringer ist, als ich dort Abschläge zahle, weigern die sich eine Anpassung zu machen. Jetzt ist meine Frage, ob ich es doch noch irgendwie aus diesem Vertrag schaffen kann. Nachdem es jetzt überhaupt ein halbes Jahr gedauert hat, dass die mich mit Strom beliefert haben, stellen die sich jetzt nach 2 Monaten, die ich beliefert werde, so quer. Kann man sich da irgendwie rauskündigen? Sollte man die Zahlungen einfach einstellen oder einfach selber die Abschläge minimieren? Würde mich über Erfahrungsberichte freuen.
Ansonsten müsste ich mich bei der Bundesnetzagentur oder Verbraucherschutzzentrale beschweren. :-/
Anna
In meinem Hitstrom-Account (unter "Meine Daten" und dann "Mein Tarif") steht zu meiner Verwunderung doch tatsächlich der mir bei Vertragsabschluss Ende Dezember 2010 zugesagte Arbeitspreis und nicht der mir wenige Stunden vor Lieferbeginn (01.02.2011) mitgeteilte mit der EEG-Umlage begündete höhere Arbeitspreis.
ReclaBoxler-4551287
Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e. V. hat mir am 14.07.2011 folgendes geschrieben

Zitat: "Sehr geehrte Frau x,

vielen Dank für Ihre E-Mail. Bis heute liegen uns noch keine Ergebnisse vor. Wichtig für Sie als Information: Aus einer abgegebenen Unterlassungserklärung eines Unternehmens lassen sich nicht automatisch Rechtsansprüche ableiten. Vielmehr muss jeder einzelne Fall noch getrennt bewertet und eventuell vor Gericht entschieden werden.

Wir bitten Sie deshalb selbst aktiv zu bleiben, da wir weder sagen können, welches Ergebnis herauskommt, noch zu welchem Zeitpunkt."
Martine
Bei der Beschwerde "Preiserhöhung bei Hitstrom / Extraenergie nichts rechtens" den Lösungskommentar vom 31.07.2011 beachten.

Http://de.reclabox.com/beschwerde/41341-extraenergie-neuss-preiserhoehung-bei-hitstrom-extraenergie-nicht-rechtens#comment79939
Malte
Unsere Beschwerden scheinen etwas zu bewirken - zumindest werden die Beschwerden in den Medien thematisiert:

Artikel "Stiftung Warentest fordert für Tarifrechner Kontrolle der Bundesnetzagentur" beachten

Zitat:

"Als Konsequenz aus den Manipulationsvorwürfen gegen das Vergleichsportal Verivox soll die Bundesnetzagentur Tarifrechner im Internet kontrollieren.

Das verlangt Hubertus Primus, Chefredakteur der Zeitschrift "test" im ZDF-Wirtschaftsmagazin "WISO",..."

Http://www.zdnet.de/news/41556723/stiftung-warentest-fordert-fuer-tarifrechner-kontrolle-der-bundesnetzagentur.htm
Y.
TGA news "Minimaler Anstieg der EEG-Umlage in 2012"

Zitat:

"Die sogenannte EEG-Umlage steigt ab dem 1. Januar 2012 um 0,062 Ct/kWh, von aktuell 3,530 ct/kWh auf 3,592 ct/kWh."

Http://www.tga-fachplaner.de/Newsarchiv/2011/10/Minimaler-Anstieg-der-EEG-Umlage-in-2012,QUlEPTMzMzYzMiZNSUQ9MTA4NDcx.html
ReclaBoxler-1225128
Ärger mit dem Stromanbieter - Schlichtungsstelle soll helfen

Zitat:

"Bei Ärger mit dem Versorger, etwa wegen Rechnungen oder Bonuszahlungen, blieb Kunden bislang nur eine Beschwerde bei der Bundesnetzagentur oder der Gang vors Gericht. Bis zur Klärung können dann allerdings Jahre vergehen.

Die Schlichtungsstelle soll nun auch eine außergerichtliche Einigung ermöglichen, in der Regel soll das für den Verbraucher kostenlose Verfahren nicht länger als drei Monate dauern..."

Http://www.n-tv.de/ratgeber/Schlichtungsstelle-soll-helfen-article4615711.html
KOMMENTAR MELDER
HALLO LIEBE FREUNDE. DAS IMPERIUM SCHLÄGT ZURÜCK!
Ä.
Pressemitteilung der Verbraucherzentrale NRW vom 23.11.2011
"Oberlandesgericht Hamm kippt vage Strom- und Gaspreis-Klauseln: Preiserhöhungsankündigung per E-Mail unwirksam"

Http://www.vz-nrw.de/UNIQ133322462123089/link958431A.html

Zitat:

".. . Vertragsklauseln von Energieversorgern, die nicht einmal die vom Bundesgerichtshof festgelegten Mindestanforderungen an die ohnehin vagen Preisanpassungsregeln der Strom- und Gas-Grundversorgungsverordnung (Strom- bzw. Gas-GVV) erfüllen, sind unwirksam:

Strom- und Gaspreiserhöhungen, die den Kunden nur per "individueller Bekanntgabe" angekündigt werden, genügen damit nicht den gesetzlichen Vorgaben.

Dies hat das Oberlandesgericht Hamm auf Klage der Verbraucherzentrale NRW gegen die Energiehoch3 GmbH (AZ: I-19 U 51/11) sowie die Gelsenwasser AG (AZ: I-19 U 122/11) jetzt entschieden.

Die Richter ließen keine Revision zu; damit sind die Entscheidungen vom 22.11.2011 praktisch rechtskräftig.

Ein Richterspruch mit Folgen: Alle Energieunternehmen, die im Internet Strom- und Gaslieferverträge feilbieten und darin von der Grundversorgungsverordnung abweichen, müssen sich – sofern sie nicht ebenfalls eine Abmahnung riskieren wollen – nun von ihren unzulässigen Preisänderungsklauseln verabschieden. .... "
Ehemaliger Extraenergie-Kunde
Am 05.03.12 war im WDR in der Sendung "Markt" ein Thema mit dem Titel "Energielieferanten: Schwarze Schafe".

www.wdr.de/tv/markt/sendungsbeitraege/2012/0305/06_energielieferanten.jsp
Leidensgenosse
Bezüglich der EEG-Abgabe lesen Sie bitte die Kommentare vom 30.05.12 (11.03 Uhr) und 06.06.12 (13.21 Uhr) zu folgender Beschwerde!

Http://de.reclabox.com/beschwerde/47520-extraenergie-neuss-keine-jahresabschlussrechnung
W
Wolfgang Zwick

Dieser Kommentar wurde vom Beschwerdeführer gelöscht.

W
Wolfgang Zwick
Antwort auf die absolut unbefriedigende Reaktion von Fa. ExtraEnergie GmbH:

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ihre Aufklärung über den Unterschied zwischen Preisgarantie, Preisfixierung und Energiepreisgarantie geht am Thema vorbei, sie sind hinlänglich bekannt.

Mein Protest und meine Forderung gehen ausschließlich dahin, dass die Erhöhung der EEG-Umlage bei Vertragsabschluss schon einen Monat lang bekannt war, Sie aber noch mit den alten Preisen geworben haben. Ich mußte davon ausgehen, dass der versprochene Arbeitspreis dem tatsächlich geforderten entsprechen würde.

Anders hätte es nur ausgesehen, wenn Steuern oder Abgaben nach Vertragsschluss erhöht worden wären. Dies ist hier nach juristischer Auffassung der Verbraucherzentralen definitiv nicht der Fall.

Deshalb bestehe ich nach wie vor auf Vertragserfüllung und damit Rückzahlung des unrechtmäßig einbehaltenen EEG-Erhöhungsbetrages in Höhe von 30,34 Euro.

Sollten Sie nach der langen Reaktionszeit von fast 17 Monaten die zugrundeliegende Vertragsnummer meiner Tochter, um die es hier geht, vergessen haben, hier ist sie nochmals: Vertragsnummer 00156965.

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang Zwick
W
Wolfgang Zwick
Seit meiner Reaktion am 03.08.2012 auf die Antwort von Fa. Extraenergie hat sich die Firma nicht gemeldet.
Die Beschwerde ist deshalb noch nicht erledigt.
Elli
Bei anderen Kunden wurde die Preiserhöhung aus dem Frühjahr 2011 zurückgezogen. ..

vgl. Http://de.reclabox.com/beschwerde/45418-extraenergie-neuss-extraenergie-hitstrom-zahlt-kein-guthaben-pleite
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Wolfgang Zwick
Fa. Extraenergie hat bisher nicht auf unsere Antwort reagiert.
Das Problem ist daher noch nicht gelöst.
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Wolfgang Zwick
Extraenergie hat die gesetzte Frist zum zweiten mal verstreichen lassen. Sobald meine Tochter (Vertragspartnerin, Unterschrift) aus dem Urlaub ist, wird das gerichtliche Mahnverfahren in Gang gesetzt.
W
Wolfgang Zwick
Extraenergie hat dem mittlerweile erfolgten Mahnbescheid widersprochen.

Damit es nun vor Gericht geht, werden zunächst weitere 52 Euro fällig, die Extraenergie jedoch erstatten muss, wenn sie unterliegen.
W
Wolfgang Zwick
Erst diese Woche hat Extraenergie mit der Überweisung unserer letzten noch offenen Forderung, der Gebühren für das Mahnverfahren (23 Euro), nun sämtliche offenen Beträge beglichen.
Es war ein wirklich zähes Ringen und hat nun weit über ein Jahr gedauert. Ob das die Mühe wert war, sei dahingestellt.

Meine Konsequenz daraus: Keine der in den Portalen ganz oben rangierenden Anbieter mehr auswählen! Man tut sich dabei nichts Gutes. Lieber ein paar Euro mehr bezahlen und dafür nicht von solchen Firmen a b g e z o c k t zu werden!

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