Bis 30.10.2010 war ich Kunde bei dem Stromlieferanten TelDa Fax.
Am 15.12.2010 bekam ich die Schlussrechnung, aus der ein Guthaben von 273,10 hervorgeht. Leider zahlt TelDaFax das Guthaben nicht aus.
Faxgerät ist immer besetzt. Anrufe bleiben erfolglos. Mit Schreiben vom 16.02.2011 habe ich TelDaFax eine Zahlungsfrist von 8 Tagen gestellt. (Einschreiben mit Rückschein). Wieder kein Reaktion oder Zahlungseingang. Wer kann mir weiter helfen?
Bestell-/Kundennummer: 3230454
Meine Forderung an TelDaFax:
273,10 EUR + 4,40 für Einschreiben mit Rückantwort
Firmen-Antwort ausstehend seit 15 Jahren, 236 Tagen und 23 Stunden.
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
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http://de.reclabox.com/beschwerde/37213-teldafax-troisdorf-erwarte-rueckzahlung
Zitate:
TelDaFax am Abgrund
Zahlungsprobleme: Elf Netzbetreiber kündigen Verträge mit Energieunternehmen
Was TelDaFax-Kunden tun können
An TelDaFax-Kunden in den Gebieten der sperrenden Netzbetreiber, sind Schreiben herausgegangen. Keinem wird der Strom oder das Gas abgedreht. TelDaFax-Kunden wechseln automatisch zum Grundversorger der Region und erhalten weiterhin Energie. Allerdings droht TelDaFax-Kunden, die Vorkasse geleistet haben, ein finanzieller Verlust.
Zwar verspricht das Unternehmen, Geld zurückzuerstatten. Doch die Verbraucherzentrale Berlin befürchtet eine Insolvenz - dann wäre das Geld ganz schnell weg. Die Verbraucherzentrale rät den Kunden daher, schnellstens den Vertrag mit TelDaFax zu kündigen. Wer Vorauszahlungen geleistet habe, sollte sie schnell zurückfordern.
Die Verbrauchzentrale empfiehlt, den Zählerstand - am besten im Beisein eines Zeugen - abzulesen und TelDaFax per Einschreiben mitzuteilen. Auf Basis dieses Zählerstands sollten die Kunden dann die Summe für das bis 31. März verbrauchte Gas errechnen und bezahlen. Wer Geld vorausgezahlt habe und nicht zurückerhalte, solle einen Mahnbescheid beantragen.
http://www.vz-bawue.de/UNIQ130211149616491/link858811A.html
Für betroffene Verbraucher gibt es je nach Situation unterschiedliche Handlungsmöglichkeiten mit Musterbriefen.
Beim gerichtlichen Mahnverfahren werden
- die gerichtlichen Kosten = Gebühr von 23 € bei Forderung unter 900 €
sowie
- wenn ein Rechtsanwalt das Mahnverfahren beantragt, Anwaltskosten für die Beantragung eines Mahnbescheids für Forderungen unter 300 Euro pauschal 31 Euro
der Hauptforderung direkt aufgeschlagen und müssen von dem Schuldner getragen werden, wenn die Hauptforderung bekannt ist und er dieser nicht widersprochen hatte.