Per August 2010 habe ich bei TelDaFax ein Volumenpaket in Höhe von 5600 kw/h voraus gezahlt - für das Jahr 2011.
Am 10.12.2010 habe ich dann von TelDaFax die Einstellung des Lastschrift-Verfahrens erhalten mit dem Hinweis, dass mein Vertrag per Januar auch auf Wunsch von mir auf monatliche Zahlungsweise umgestellt werden kann. Diese Bitte habe ich dann mehrfach geäußert (per Mail / Fax und auch schriftlich). Bis heute allerdings ohne jede Reaktion.
Stattdessen erhalte ich am 16.02.2011 eine Mahnung mit Androhung des Inkassoverfahrens. Versuche, das Ganze telefonisch zu klären, scheitern auch weiterhin.
Für diese Art des Kundenservices fehlen mir einfach nur die Worte.
Bestell-/Kundennummer: 2588864
Meine Forderung an TelDaFax:
Umstellung des Vertrages (Restbetrag) auf monatliche Zahlungsweise
Firmen-Antwort ausstehend seit 15 Jahren, 245 Tagen und 9 Stunden.
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
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Und macht dort DAMPF, denen muss nur noch der Kopf so QUALMEN. Die sind immer erreichbar.
Zitate:
TelDaFax am Abgrund
Zahlungsprobleme: Elf Netzbetreiber kündigen Verträge mit Energieunternehmen
Was TelDaFax-Kunden tun können
An TelDaFax-Kunden in den Gebieten der sperrenden Netzbetreiber, sind Schreiben herausgegangen. Keinem wird der Strom oder das Gas abgedreht. TelDaFax-Kunden wechseln automatisch zum Grundversorger der Region und erhalten weiterhin Energie. Allerdings droht TelDaFax-Kunden, die Vorkasse geleistet haben, ein finanzieller Verlust.
Zwar verspricht das Unternehmen, Geld zurückzuerstatten. Doch die Verbraucherzentrale Berlin befürchtet eine Insolvenz - dann wäre das Geld ganz schnell weg. Die Verbraucherzentrale rät den Kunden daher, schnellstens den Vertrag mit TelDaFax zu kündigen. Wer Vorauszahlungen geleistet habe, sollte sie schnell zurückfordern.
Die Verbrauchzentrale empfiehlt, den Zählerstand - am besten im Beisein eines Zeugen - abzulesen und TelDaFax per Einschreiben mitzuteilen. Auf Basis dieses Zählerstands sollten die Kunden dann die Summe für das bis 31. März verbrauchte Gas errechnen und bezahlen. Wer Geld vorausgezahlt habe und nicht zurückerhalte, solle einen Mahnbescheid beantragen.