Nunmehr seit dem 01.August 2010 warte ich auf meine Jahresabrechnung Gas.
Ich hatte mich für den Anbieter TelDaFax Marketing GmbH (Mottmannstr.8, 53842 Troisdorf) entschieden und nutzte deren Gasversorgung bis einschließlich Juli 2010 unter der Kundennummer 3516621.
Nach reibungsloser Kündigung wurde mir in nun folgenden mehrfachen Telefonaten versichert, dass ich meine Endabrechnung die Tage (seit August 2010) erhalten würde. Auch wurde ich bereits telefonisch darüber informiert, dass ich eine Gutschrift von ca. 280,-- € rückerstattet bekäme.
Der grobe Inhalt aller bereits geführter Telefonate ist der, dass sich mein Sachverhalt in der Rechnungsprüfung befände und nur noch wenig Zeit zur Bearbeitung benötigt würde.
Da sich meine Vermutung immer mehr verhärtet, dass ich mein Guthaben nicht erstattet bekomme, benötige ich Hilfe über dieses Portal.
Muss ich tatsächlich einen Rechtsanwalt beauftragen, oder gelange ich über diesen Weg an meine Abrechnung und Gutschrift?
Bestell-/Kundennummer: 3516621
Meine Forderung an TelDaFax:
Jahresabrechnung 2010 / Rückerstattung 08.2010 + Zinsen ca. 280,-- €
Firmen-Antwort ausstehend seit 15 Jahren, 256 Tagen und 0 Stunden.
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
kommentare und trackbacks 10
Dann haben Sie die Möglichkeit, einen Mahnbescheid zu beantragen; aber Sie sollten den genauen Betrag wissen.
Ich habe mein genaues Guthaben in Erfahrung bringen können.
Warte seit über drei Monaten auf meine Endabrechnung. Ich habe Teldafax jetzt eine Frist zur Erstellung der Rechnung und der Überweisung gestellt.
Wenn bis zum Fristablauf nichts passiert, werde ich einen Mahnbescheid beantragen.
Man braucht also nicht unbedingt einen Anwalt. Diesen Weg hat mir die Verbraucherzentrale empfohlen und ich hoffe sehr, dass dieses Unternehmen noch einen Funken Anstand besitzt und offene Forderungen von tausenden Kunden begleicht.
Die Frage, die sich mir stellt, ist: Wie kann mit solchen Firmen eine Liberalisierung des Strommarktes erreicht werden? Frustriert kehrt man zum ansässigen Grundversorger zurück, meist einer der einschlägig bekannten großen Stromkonzerne und nichts ist mit Sparvorteil und Liberalisierung.
Empört bin ich auch, dass große Vergleichsportale wie Verivox nicht die Courage besitzen und solche Anbieter aus Ihrem System heraus nehmen.
www.strom-magazin.de/forum/board-teldafax-energy/thread-wie-knackt-man-teldafax-994-page-1.html
2) Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg "Netzbetreiber sperren TelDaFax den Netzzugang" mit
Handlungshinweisen und Musterschreiben beachten:
www.vz-bawue.de/UNIQ130441225023472/teldafax
3) www.test.de/themen/umwelt-energie/meldung/Teldafax-Kunden-in-der-Notversorgung-Retten-was-zu-retten-ist-4223545-4223547/?at=likeCount
4) Auf der Internetseite der Verbraucherzentrale Berlin ist zu lesen:
Zitat:
„Falls keine Rückzahlung erfolgt – was zu erwarten ist, da TelDaFax nun wirklich knapp bei Kasse zu sein scheint – sollte umgehend ein Mahnbescheid beantragt werden. Das ist ein schneller Weg, die Rückzahlung zu erzwingen, bevor die Insolvenz eingetreten ist. Hier muss aber darauf hingewiesen werden, dass Prozess- und gegebenenfalls Anwaltskosten wohl verloren sind, wenn die Insolvenz eingetreten ist. Ein Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids ist übrigens kostenlos hier erhältlich: www.online-mahnantrag.de.“ (Zitatende)
5) GANZ WICHTIG:
- Es reicht nicht eine Fristsetzung in einem Internetportal wie diesem hier; damit sind die rechtlichen Formerfordernisse nicht erfüllt!
- Fristsetzung mit Angabe eines Datums - also nicht einfach nur innerhalb von z. B. zwei Wochen, sondern exakt den Tag benennen, an dem die Frist abläuft bis zu dem die Guthabenerstattung gefordert wird bzw. spätestens erstattet werden soll.
Die gerichtlichen Kosten des Mahnverfahrens entstehen bereits mit Eingang des Antrages beim Mahngericht: Forderungen unter 900 Euro kosten meines Wissens pauschal 23 Euro.
Wenn man einen Anwalt beauftragt, den Mahnbescheid zu beantragen, betragen die Anwaltskosten für Forderungen unter 300 Euro meines Wissens pauschal 31 Euro.
Diese Kosten werden der Hauptforderung direkt aufgeschlagen und müssen von dem Schuldner (Teldafax) getragen werden, wenn die Hauptforderung bekannt ist und er dieser nicht widersprochen hatte.
Eine spätere Antragsrücknahme entbindet den Antragsteller nicht von der Pflicht zu deren Zahlung.
6) Http://de.reclabox.com/beschwerde/39862-teldafax-troisdorf-erfolgreiches-zurueckholen-meines-guthabens