Ich bestellte am 3.1.11 bei Akku-Markt.com einen Akku: Medion MD 96164 / MD96164 Notebook Akku. Nach ca. 3 Wochen rief ich mehrmals, innerhalb der Geschäftszeiten an, ohne daß der Anruf entgegengenommen wurde oder zurückgerufen wurde. Danach schrieb ich eine Mail und setzte eine Frist zur Lieferung oder Bekanntgabe des Liefertermins. Darauf stornierte der Shopbetreiber den Kaufvertrag entgegen seiner AGB und dem BGB. (Der Akku war vollständig bezahlt. AGB Artikel 4 und 10)
Weitere Mail - Verkäufer berief sich auf seine einseitige Stornierung. Ich möchte mich an dieser Stelle über diesen Shop beschweren. EMailverlauf kann ich ihnen auf Wunsch gerne zusenden.
Ich brauche den Akku dringend und habe den Kaufvertrag nicht widerrufen.
Bestell-/Kundennummer: 85506
Meine Forderung an Akku-Markt.com:
Shopbetreiber Jens Mey soll den Kaufvertrag und seine AGBs einhalten
Firmen-Antwort ausstehend seit 15 Jahren, 253 Tagen und 22 Stunden.
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
kommentare und trackbacks 7
http://akku-markt.com/faq/security/agb
Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung ab dem Lager von akkumarkt an die vom Besteller angegebene Lieferadresse. Angaben über die Lieferfrist sind unverbindlich, soweit nicht ausnahmsweise der Liefertermin verbindlich zugesagt wurde. Falls akkumarkt ohne eigenes Verschulden zur Lieferung der bestellten Ware nicht in der Lage ist, weil der Lieferant von akkumarkt seine vertraglichen Verpflichtungen nicht erfüllt, ist akkumarkt dem Besteller gegenüber zum Rücktritt berechtigt. In diesem Fall wird der Besteller unverzüglich darüber informiert, dass das bestellte Produkt nicht zur Verfügung steht. Die gesetzlichen Ansprüche des Bestellers bleiben unberührt.
Ein bisschen mehr Sorgfalt bei der Recherche und beim Lesen sollte man schon mitbringen.
Es geht in dieser Beschwerde um den AKKU-MARKT.com und nicht um den AKKUSHOP.com, von dem Sie die AGBs als Bilder veröffentlicht haben.
Ihr Kommentar hat also absolut NICHTS mit der Beschwerde zu tun.
Meiner zwar auch nicht, aber solch eine falsche Behauptung kann man nicht unkommentiert lassen.
Beschwerde ist endgültig nicht gelöst.