Sehr geehrte Damen und Herren,
1. Der Wechsel in Tarif 1834 und Tarif 3026 wurde nicht bekannt gegeben, daher wird die Erhöhung nicht akzeptiert.
2. Es wurde nie ein Bankeinzug erteilt, dieser wird auch nicht erteilt. Sollten Sie widerrechtlich den Betrag abbuchen, wird der Betrag zurück gebucht.
3. Ich warte ich immer noch auf die Abrechnung aus dem zweiten Vertragsjahr vom 01.09.2010 bis 31.10.2010. In Ihrer Email vom 27.01. von Frau Jeanine S. wurde bereits bestätigt, dass alle rechnungsrelevanten Zählerstände vorliegen.
Freundliche Grüße
Uwe Forthaus
Bestell-/Kundennummer: Rechnungs-Nr.: 870922 / Vertragsnummer: 900001140433
Meine Forderung an FlexStrom:
Erstellung einer neuen Abrechnung / Erstellung Abrechnung 2. Vertragsjahr
Firmen-Antwort ausstehend seit 15 Jahren, 260 Tagen und 15 Stunden.
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
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Zitat:
"Flexstrom muss sich berichtigen
Die Firma FlexStrom AG muss Kunden, denen sie Preiserhöhungen untergeschoben hatte, ein Berichtigungsschreiben schicken. Das ist das Ergebnis einer Klage der Verbraucherzentrale Hamburg gegen FlexStrom vor dem Landgericht Berlin (Urteil vom 29.04.2011, Az.: 103 O 198/10, nicht rechtskräftig). FlexStrom selbst muss jetzt Tausende Kunden mit der Nase darauf stoßen, dass die Preiserhöhungen nicht wirksam geworden sind. Erstmals haben wir hier eine Folgenbeseitigungsklage erhoben, was sich als wirksames Instrument für den Verbraucherschutz erwiesen hat."