Am 28.11.2010 habe ich von TelDaFax die Auftragsbestätigung zur Gasversorgung (Tarifcode 1608) zum 01.01.2011 bekommen. Ich sollte dafür einen einmaligen Sonderabschlag in Höhe von 200 Euro aufbringen, sowie eine einmalige Jahreszahlung für die Gasversorgung.
Alles klang sehr seriös und war rechnerisch auch das beste Angebot. Man lerne: Nur zwei Wörter in einer Suchmaschine sagen mehr über eine "seriöse" Firma aus.
Nach vielen schlechten Nachrichten und aufkommendem Misstrauen in die Firma TelDaFax wollte ich in einen anderen Tarif wechseln. Dieser, Tarifcode 1605, beinhaltete eine monatliche Zahlweise und KEINEN Sonderabschlag. Das alles wurde am 16.11.2010, per Aufzeichnung seitens TelDaFax gemacht und zur Bestätigung per Email gesendet. Man sagte mir auch, dass der Sonderabschlag erstattet wird und ich ihn nicht zurück buchen soll.
Gesagt, getan. Oder auch nicht. Das Geld ist bis heute nicht auf meinem Konto. Nach einem Anruf im Dezember meinte man zu mir, dass es sofort in die Wege geleitet wird. Nichts passierte. Noch besser sogar: am 10.01.2011 sollte ich noch einmal 200 Euro Sonderabschlag zahlen. Und das Lastschriftverfahren wurde seitens TelDaFax auch noch gekündigt, so dass ich jetzt jeden Monat überweisen muss und ja nicht in einem Insolvenzfall mein Geld zurück buchen kann. Denn neuen Sonderabschlag habe ich natürlich nicht bezahlt!
Auf meine Mahnung und gleichzeitiger Beschwerde vom 14.01.2010 mir mein Geld doch bitte zu überweisen, wurde nicht geantwortet. Und auch die Telefonleitungen von TelDaFax sind zu jedem Zeitpunkt "belegt".
Und nun? Gerichtliches Mahnverfahren?
Bestell-/Kundennummer: 3800866
Meine Forderung an TelDaFax:
Meine 200 Euro Sonderabschlag, die mir zurückerstattet werden sollten!
Firmen-Antwort ausstehend seit 15 Jahren, 262 Tagen und 5 Stunden.
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
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Dies hier ist die Antwort von Teldafax auf meine Einwendung
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Darüber hinaus können beide Vertragspartner von einem gewählten Lastschriftverfahren Abstand nehmen. Darüber hinaus ergibt sich aus unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht, dass eine Umstellung der Zahlweise unzulässig ist. Die Umstellung ist daher rechtskräftig. Keinesfalls lässt sich hieraus ein gesondertes Kündigungsrecht herleiten. Dennoch akzeptieren wir Ihren Wunsch und werden die fälligen Abschlagszahlungen weiterhin von dem uns bekannten Bankkonto einziehen. Bitte haben Sie ein wenig Geduld, bis die Umstellung der Zahlweise von unserer Buchhaltung abschließend erfasst und verarbeitet wurde.
Wenn alles so rechtskräftig ist, warum ohne weiteres doch Lastschrift wieder möglich?