Im Februar 2010 habe ich über ein Stromvergleichsportal einen Stromliefervertrag mit Flexstrom geschlossen. Nachdem nach etwa vier Monaten plötzlich die Abschlagszahlungen erhöht wurden, wurde ich zum ersten Mal stutzig.
Man erklärte mir an der Hotline, dass es eine Preiserhöhung gegeben hat und ich darüber informiert wurde. Nachdem ich dieser per E-Mail widersprochen habe und darauf hingewiesen habe, nie ein Schreiben bekommen zu haben, wurde mir ein Sonderkündigungsrecht (natürlich ohne Anerkennung einer Rechtspflicht) eingeräumt. Dieses habe ich selbstverständlich genutzt.
Nun war am 29. 10. 2010 die Schlussrechnung im Briefkasten und ich wunderte mich über die etwas höher ausfallende Nachzahlung. Nachdem ich die Rechnung überprüft hatte, fiel mir der Anfangszählerstand auf, welcher nicht stimmte. Dieser Rechnung habe ich ebenfalls umgehend widersprochen und Flexstrom, weil ich wusste, sie würden nicht direkt darauf reagieren, die Einzugsermächtigung entzogen.
Gleichzeitig gab ich Flexstrom den Hinweis, dass der Anfangszählerstand durch das Einzugsprotokoll ohne Weiteres nachweisbar wäre, und schickte dieses auch per E-Mail mit. An der Hotline verwies man mich nur an den Netzbetreiber Vattenfall und meinte, nur der könne die Zählerstände korrigieren.
Nach Mahnung 1 kam auch sehr bald Mahnung 2 und nun Anfang des Jahres ein Brief von IHD Inkasso. Diesen teilte ich den Sachverhalt mit und legte Kopien des Schriftverkehrs und des Einzugsprotokolls bei. Aber auch hier gab es nur einen Standardbrief zurück mit dem Hinweis, dass nur der Netzbetreiber die Werte ändern kann und Flexstrom diese nur von ihm beziehen würde.
Ein weiteres Telefonat mit Vattenfall bringt nun Licht ins Dunkel. Flexstrom hat nach Anmeldung des neuen Kunden beim Netzbetreiber genau zehn Tage Zeit, dessen gemeldeten Anfangszählerstand bei ihm zu melden. Dies ist offensichtlich in meinem Fall nicht passiert. Danach wurde der Anfangszählerstand vom Netzbetreiber selbst geschätzt. Nun versucht Flexstrom offensichtlich, seine eigene Nachlässigkeit auf den Kunden abzuwälzen.
Man wird nun schauen, was passiert. Nachweisbar ist der Anfangszählerstand mit dem Einzugsprotokoll. Wird sich zeigen, ob Flexstrom wirklich zu einem Mahnverfahren übergeht.
PS: Eine neue Schlussrechnung habe ich natürlich auch noch nicht bekommen und die Antwort von IHD Inkasso war die erste, welche ich von Flexstrom in diesem Bezug bekommen habe.
Bestell-/Kundennummer: Vertragsnummer 900001292150, Rechnungsnummer 755992
Meine Forderung an FlexStrom:
Neue Schlussrechnung mit korrigiertem Anfangszählerstand
Firmen-Antwort ausstehend seit 15 Jahren, 273 Tagen und 18 Stunden.
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
kommentare und trackbacks 9
Abrechnung des Stromversorgers auf Grundlage geschätzter Zählerstände war unzulässig.
Anerkenntnisurteil des AG Tiergarten vom 12.03.2009 (Az. 3 C 211/08)
Im zu beurteilenden Fall hatte die FlexStrom AG den Stromverbrauch unserer Mandantschaft geschätzt und anschließend den Rechnungsbetrag von deren Konto abgebucht. Der Stromversorger war der Ansicht, dies sei ihm gestattet, weil der Kunde den Zählerstand nicht rechtzeitig mitgeteilt habe. Vor dem AG Tiergarten hatte unser Mandant auf Rückzahlung des Rechnungsbetrages geklagt. Er war der Ansicht, dass das Elektrizitätsversorgungsunternehmen nur dann berechtigt sei, den Verbrauch zu schätzen, wenn der Kunde den Zutritt zur Wohnung zum Zwecke der Ablesung des Zählers verweigert, § 11 StromGVV. Hierbei bezog er sich auf das Urteil des LG Kleve vom 27.04.2007 –Az. 5 S 185/06-, welches dieselbe Rechtsauffassung in Bezug auf den damals gültigen § 20 Abs. 2 AVBEltV vertrat.
Das AG Tiergarten gab dem Kläger in der mündlichen Verhandlung dem Grunde nach Recht und regte ein Anerkenntnis seitens des Stromversorgers an. Es erging antragsgemäß ein Urteil auf Rückzahlung des geschätzten Rechnungsbetrages.
Also ist die einzige Möglichkeit nach Schätzung abzurechnen, im Falle, wenn Sie den Zutritt zur Wohnung verweigern, alles Andere kommt vor Gericht nicht durch. Notfalls kann die Endabrechnung des Vormieters/Vermieters hinzugezogen werden.
Passt aber nicht ganz. Flexstrom kannte ja den Anfangszählerstand. Diesen hatte ich gemeldet. Ist aber gut zu wissen, dass die Gerichte in Berlin auch keine "energierechtlichen Bestimmungen" kennen, welche diese Vorgehensweise rechtfertigen.
Ich werde sehen, was nun passiert.
Hier wurde auch darüber diskutiert: http://www.strom-magazin.de/forum/board-flexstrom/thread-abrechnung-des-stromversorgers-durch-schaetzung-urteil-1003-page-1.html#post6558
Beschwerde ist noch nicht gelöst.
Beschwerde ist noch nicht gelöst.
Beschwerde ist noch nicht gelöst.