Im Dezember 2009 kaufte ich über Ebay bei der Firma Gillard-Datentechnik einen Barbone Computer. Mitte Januar 2010 erhielt ich den Computer.
Als ich das Betriebssystem installiert hatte, gefror der Rechner immer wieder ein. Dies müsste dem Herrn Reineke eigentlich aufgefallen sein, denn dieser Mangel trat nicht nur nach bestimmten Dateioperationen ein, sondern auch nach Einschalten des normal installierten WinXp-Bildschirmschoners. Auf der Web-Seite der Gillard-Datentechnik wurde versprochen, dass die Geräte vor Auslieferung ausgiebig geprüft werden.
Ich schickte das Gerät an die Firma Gillard-Datentechnik zurück. Bis heute habe ich weder das Gerät noch meinen Kaufpreis zurück bekommen. Am 01.12.2010 hatte ich einen Gerichtstermin, an dem weder Herr Reineke noch ein Vertreter oder Anwalt erschien. Es wurde ein Säumnisurteil gefallen.
Ich habe auch unter Anderen auf dieser Seite erfahren, dass noch mehr Personen von Herrn Reineke um ihr Geld gebracht wurden. Es wäre schön, wenn sich diese Personen bei mir melden würden.
p.pechan@versanet.de
Meine Forderung an GILLARD Datentechnik:
Erstattung des Kaufpreises
Firmen-Antwort ausstehend seit 15 Jahren, 317 Tagen und 13 Stunden.
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
kommentare und trackbacks 6
Haben Sie für die nötigen Treiber (Chipsatz, Grafikkarte, BIOS etc.) und Servicepacks gesorgt? Anscheinend nicht!
"Haben Sie für die nötigen Treiber gesorgt?": Muss sich etwa der Käufer die Hardwaretreiber selbst besorgen? Woher wissen Sie, dass diese beim Kauf nicht auf einem Datenspeicher vorlagen und der Beschwerdeführer sie nicht installiert hat?
Vielleicht engagieren Sie sich besser bei einem Recla-Produzentenforum. Dort können sich Klabautermänner wegen der Dummheit von Käufern bestimmt vorzüglich austoben.
Hier geht es darum, dass weder das Geld zurückerstattet noch die Ware in einem einwandfreien Zustand geliefert wurde.
Dies sollte allen mitgeteilt werden, die vorhaben, bei dieser Firma Computer oder Zubehör zu kaufen.
Geld weg - Ware weg!
Beschwerde ist noch nicht gelöst.
Beschwerde ist noch nicht gelöst.