TelDaFax schaffte es nicht fristgerecht bei meinem alten Stromanbieter zu kündigen.
Daraufhin versuchte ich bereits vor zwei Wochen schriftlich mit TelDaFax in Kontakt zu treten. Bis heute habe ich noch keine Antwort erhalten.
Trotz wiederholter Nachfrage und Beschwerde wurde mir der "Sonderabschlag" bisher nicht erstattet. Ich fordere TelDaFax hiermit auf, mein Guthaben unverzüglich zu überweisen. Sollte ich das Geld nicht erhalten, werde ich dies umgehend zur Polizei bringen!
Bestell-/Kundennummer: 4165051
Meine Forderung an TelDaFax:
Überweisung von 200,-- € auf mein Konto
Firmen-Antwort ausstehend seit 15 Jahren, 331 Tagen und 4 Stunden.
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
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https://www.online-mahnantrag.de/omahn/Mahnantrag?_ts=7797463-1291130250611&Command=start
(Kosten 23 Euro). Die Kosten des Mahnbescheides trägt die Firma.
Wenn die Firma nicht innerhalb von 14 Tagen Widerspruch erhebt, ist der Erlass eines Vollstreckungsbescheides möglich. Erhebt die Firma Widerspruch, so ergibt sich ein normales Gerichtsverfahren, in der die Richtigkeit der Forderung geprüft wird. Auch hier ist kein Anwalt erforderlich. Beim Mahnbescheid ist darauf zu achten, dass der richtige Adressat gewählt wird, also z. B. nicht teldafax services, sondern die Firma, mit der der Vertrag geschlossen wurde (meistens ist das die Firma teldafax marketing. Bitte genau prüfen.
Wenn die Firma nicht innerhalb von 14 Tagen Widerspruch erhebt, ist der Erlass eines Vollstreckungsbescheides möglich. Erhebt die Firma Widerspruch, so ergibt sich ein normales Gerichtsverfahren, in der die Richtigkeit der Forderung geprüft wird. Auch hier ist kein Anwalt erforderlich. Beim Mahnbescheid ist darauf zu achten, dass der richtige Adressat gewählt wird, also z. B. nicht teldafax services, sondern die Firma, mit der der Vertrag geschlossen wurde (meistens ist das die Firma teldafax marketing). Bitte genau prüfen.
Sie müssen aber vorher unbedingt gegenüber der Firma von ihrem Widerrufsrecht Gebrauch machen, damit kein Vertrag zustande gekommen ist. Wenn noch Fragen sind, können Sie sich auch bei der Verbraucherzentrale erkundigen.
Beschwerde ist noch nicht gelöst.