Obwohl mein Vertrag mit Flexstrom 2009 über 12 Monate lief, erhielt ich eine Mahnung zur Zahlung einer Abschlussrechnung, in der mein Jahresbonus nicht berücksichtigt wurde.
Den Einzug des Rechnungsbetrages durch Flexstrom hatte ich zurückgehen lassen, nachdem ich schriftlich die Rückbuchung angekündigt hatte, wenn nicht innerhalb einer gestellten Frist der Bonuns erstattet werden würde.
Ich hatte bereits an Flexstrom geschrieben, dass diese Forderung unlauter und vertragswidrig ist. Sollte Flexstrom diesen Fall nicht innerhalb dieses Monats (11.2010) klären, stelle ich Strafantrag beim zuständigen Gericht.
Bestell-/Kundennummer: 900001060909
Meine Forderung an Flexstrom:
Korrigierte Abschlussrechnung mit Berücksichtigung des Jahresbonus.
Firmen-Antwort ausstehend seit 15 Jahren, 338 Tagen und 19 Stunden.
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
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