Flexstrom geht mit seinen vermeintlich günstigen Tarifen werben, bestätigt aber in der Praxis seinen ohnehin beschädigten Ruf als kundenUNfreundliches Unternehmen. Nach Zusendung einer erhöhten neuen Abschlagsrechnung im Oktober 2010 wies ich Flexstrom in einer e-Mail darauf hin, dass ich vor einer Entscheidung über die Verlängerung des Vertrags meine aktuellen Verbrauchsdaten einsehen möchte. Unter meinen Vertragsdaten im online-Kundenbereich waren diese nicht einsehbar. Die aktuellen Verbrauchsdaten wurden mir allerdings nicht mitgeteilt. Als ich daraufhin bei Verifox einen neuen Anbieter buchte, verweigerte Flexstrom die Kündigung "Leider hat uns Ihr jetziger Stromversorger FlexStrom AG darüber informiert, dass Ihr jetziger Vertrag nicht so kurzfristig, wie von Ihnen gewünscht, gekündigt werden kann.". Mich würde interessieren, ob meine ggü. Flextrom (via Verifox) ausgesprochene außerordentliche Kündigung angesichts der Tariferhöhung nicht rechtens ist und ich trotz einer Mahnung von Seiten von Flexstrom zur Vorab-Überweisung des Abschlagsbetrags in Höhe von EUR 1.285,52 die Kündigung durchsetzen kann.
Meine Forderung an FlexStrom:
Rücknahme der Verweigerung einer Kündigung
Antwort auf die Beschwerde vom 12.11.2010
Sehr geehrte/r ReclaBoxler-1943457,
gerne prüfen wir Ihr Anliegen für Sie. Schicken Sie uns bitte eine kurze Mail mit Anliegen und Vertragsnummer an online-relations (AT) FlexStrom.de
Freundliche Grüße
Ihr
Team Online-Relations
FlexStrom Aktiengesellschaft
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