09.11.2010 | 13:29 Uhr | 1730 Views
Versuche seit sieben Monate meinen Account bei MyHammer zu kündigen.
Ohne Erfolg. Selbst unterschriebene Briefe bleiben unbeantwortet. In ein paar Wochen läuft die Frist ab und der Vertrag läuft wieder ein Jahr länger.
Meine Forderung an MyHammer:
Kündigungsbestätigung
Firmen-Antwort ausstehend seit 15 Jahren, 346 Tagen und 14 Stunden.
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
kommentare und trackbacks 3
Laut Gerichtsurteil ist es so was von egal, ob Sie es per Einschreiben mit oder ohne Rückschein abschicken. Es hat Beides vor Gericht keinerlei Bedeutung!
Die einzige Möglichkeit wäre das Kündigen per Gerichtsvollzieher.