Habe mir vor ein paar Wochen bei Media Markt in Schwäbisch Gmünd einen Fernseher samt SAT-Anlage gekauft und dafür über 1000,-- € liegen lassen. Nachdem ich alles installiert hatte, blieben ein paar Kabel, Stecker etc., übrig die ich nicht brauchte.
Da ich selbst unter der Woche arbeiten muss, passte es mir gerade recht, dass an diesem Tag gerade verkaufsoffener Sonntag war. Ich also zum Media Markt, an die Kasse, sagte, ich möchte dies gern umtauschen. Die Dame an der Kasse war sehr freundlich, stellte mir einen Beleg aus und sagte, ich soll alles in die Fernsehabteilung bringen.
Dort angekommen, traf ich auf einen Herrn A., dem ich freundlich sagte, das ich dies Zeug gern umgetauscht hätte. Daraufhin meinte er zu mir: "Das könnte aber eine Weile dauern, heute ist ja verkaufsoffener Sonntag und nicht UMTAUSCHTAG! "
Am liebsten hätte ich ihm dafür eine zentriert! Aber dann hätte ich das Zeug wahrscheinlich heute noch. Bin dann zu seinem Kollegen, der mir sofort und ohne Umstände weiter geholfen hat.
Ich werde nie wieder was bei Media Markt kaufen, sind eh' teuer und die Beratung ist voll für'n Axxx!
Meine Forderung an Media Markt:
Abmahnung / Kündigung
Firmen-Antwort ausstehend seit 15 Jahren, 347 Tagen und 20 Stunden.
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
kommentare und trackbacks 8
Ich vermute mal, Sie sind beruflich und privat sehr frustriert. Anders ist diese "Beschwerde" nicht zu verstehen.
Die Forderung nach Abmahnung und Kündigung ist schlichtweg lächerlich!
Kunde ist König ganz einfach. Muss mir auch oft auf die Zunge beißen, wenn ich bei einem Kunden auf der Baustelle bin, und dieser nicht zufrieden zu stellen ist oder sonst wie unfreundlich, arrogant oder herablassend zu mir ist. Denk mir dann mein Teil und mach es, so wie er es verlangt, er zahlt schließlich dafür.
Das ist zumindest meine Einstellung. Ich behandle meine Kunden immer zuvorkommend und höflich, und so erwarte ich es auch, wenn ich iwo Kunde bin. Ganz einfach. Aber so wie ich die Kommentare hier deute, wollen viele gar nicht anders behandelt werden.
MfG der Beschwerdeschreiber
Beschwerde ist noch nicht gelöst.